DE18363/09-112130000
Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe besteht die zu begutachtende Ware vorwiegend charakterverleihend aus Getreidestroh (Weizenstroh) und zu geringen Anteilen aus anderen pflanzlichen Bestandteilen, ohne Zusatzstoffe. Die Ware liegt in Form von zerkleinerten und zu bräunlichen, zylindrischen Pellets gepressten Pflanzenteilen vor, wobei die Pellets eine Länge von ca. 0,5 cm bis 2,7 cm und eine Dicke von ca. 0,8 cm aufweisen. Die Ware wird laut Antragsangaben in Säcken oder in Bigbags bis maximal 1000 kg Inhalt vertrieben. Sie ist zur Verwendung als Einstreumaterial für Pferdeboxen bestimmt.