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Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Blüten vom Rotklee (Trifolium pratense / Trifolii rubri). Rotklee wird hauptsächlich als Futterpflanze genutzt. Eine mögliche anderweitige Verwendung z.B. als Nahrungsergänzungsmittel oder zu medizinischen Zwecken steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Klee.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um sog. Bio-Kräuterheu, welches keiner weiteren Be- oder Verarbeitungen unterzogen wurde. Die Ware besteht aus getrockneten, zerkleinerten Gräsern und "Kräutern" und ist zur Verwendung als Tierfutter bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Heu".
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um Pellets (Durchmesser ca. 1,5 cm) aus 100% getrocknetem Wiesengras. Die in unterschiedlichen Längen vorliegenden Pellets werden als Tierfutter für Pferde verwendet und sind in einem Beutel (Inhalt 14 Kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Heu, auch in Form von Pellets.
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um die oberirdischen, getrockneten, geschnittenen Teile von Luzerne (Medicago sativa). Luzerne wird hauptsächlich als Futterpflanze genutzt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Luzerne".
Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Angaben handelt es sich um gewöhnliches, getrocknetes Wiesengras (Wiesenheu) ohne weitere Zusätze, das üblicherweise als Futtermittel für Vieh verwendet wird. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Heu.