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1 Ergebnisse für "1401900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

140190000080andere6%
DEBTI14671/26-11401900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ca. 100 cm lange pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die in unterschiedlichen Farben eingefärbt und zu einem Bündel zusammengelegt sind. Die Bastfasern sind nicht für die Spinnerei vorbereitet. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren, zum Basteln oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Die Baststreifen sind als 50g/Bund oder 10g/Bund mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Peddig und Stuhlrohr".

DEBTI50037/25-11401900000

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sog. Stroh-Flaschen-Trinkhalme, die in einem Karton (Inhalt 100 Stück) mit klarsichtigem Stülpdeckel aufgemacht sind. Die Trinkhalme bestehen jeweils aus einem auf Länge geschnitten (25 cm), Halm aus natürlichem Stroh, der  augenscheinlich gereinigt wurde (somit weiter bearbeitet als in Position 1213 zugelassen). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, gereinigtes Getreidestroh" eingereiht.

DEBTI43891/25-11401900000

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Stroh Getränkehalmen" um beigefarbene Abschnitte von Getreidestroh mit einem Durchmesser von ca. 0,3 - 0,4 cm.  Die Abschnitte sind gereinigt und auf eine Länge von 15 cm bzw. 20 cm zugeschnitten, somit weiter bearbeitet als in Position 1213 zugelassen. Die zur Verwendung als Trinkhalme bestimmten Waren sind zu jeweils 100 Stück in einem Pappkarton mit Kunststoffdeckel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, gereinigtes Getreidestroh" eingereiht.

DEBTI36832/25-11401900000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um  unterschiedlich lange und breite Raffiabastfasern.  Die naturfarbenen oder grün gefärbten Fasern sind zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet.  Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Der Naturbast ist je "Farbe" mit einer bedruckten Papierbanderole (Inhalt 50g)  für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um pflanzliche Rohstoffe (hier Raffiabast) von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art.

DEBTI5914/25-11401900000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Trinkhalme aus Schilfrohr. Die vorliegend auf ca. 15,0 cm Länge geschnittenen, beigefarbenen, hohlen Halme verfügen über einen Durchmesser von etwa 0,6- 0,8 cm und besitzen eine glatte Außenseite. Die in verschiedenen Abmessungen erhältlichen Trinkhalme sind in unterschiedlichen Stückzahlen in Pappfaltschachteln mit Stülpdeckel aus klarsichtigem Kunststoff (Schaukarton) oder in Beuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, geschnittenes Schilf".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI