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1 Ergebnisse für "1404900090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

140490009080andere6%
DEBTI15435/26-11404900090

Nach den Antragsangaben sowie einer vorliegenden Produktabbildung handelt es sich um ein pflanzliches Erzeugnis aus getrocknetem, bräunlichem Material aus der Kokosnusshülle. Die mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern) durchzogene Ware ist zu kleinen, zylindrischen Tabletten mit einem Durchmesser von ca. 3,5 cm gepresst. Derartige Erzeugnisse quellen bei der Zugabe von Wasser auf und dienen als Anzuchterde für Saatgut und Stecklinge. Je 16 bzw. 40 Quelltabletten sind in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter (Piper betle L.)“.

DEBTI38081/25-11404900090

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein pflanzliches Erzeugnis aus getrocknetem, bräunlichem Material aus der Kokosnusshülle, das mit kurzen, haarähnlichen Fasern (keine textilen Fasern) durchzogen ist und keine weiteren Zusätze enthält. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter (Piper betle L.)“.

ATBTI2024000474-DEC1404900090

Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form von orangefarbigen, bis roten, getrockneten Blütenblättern; aufgemacht in Papiersäcken zu 20 kg.

DEBTI38117/24-11404900090

Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um frisch abgezogene Rindenstücke von Birkenstämmen (Betula spp.) in unterschiedlichen Größen (etwa 30-50 cm lang und bis zu 500 cm breit). Unbehandelte Birkenrinde wird üblicherweise zum Gerben verwendet. Eine andere Verwendung (z.B. zum Basteln von Birkenrindendöschen) steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters oder Betelblätter".

DEBTI34175/23-11404900090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein beiges-hellbraunes Pulver von Stämmen der Yucca-Pflanze. Die verarbeiteten Stämme der Yucca-Pflanze werden nach den Angaben in der Fachliteratur vielfältig verwendet (z.B. in der Volksmedizin, als Schaumbilder in der Getränkeherstellung oder als Zusatzstoff in Tierfutter). Das Pulver ist in einem Karton (25 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC-Codes 1404 2000 00 bis 1404 9000 10 genannt".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI