DEF/1507/09-16117808000
Bekleidungszubehör, sog. Stulpen (Art. 24985), in Einheitsgröße, siehe Foto,
- aus bis zu 5,5 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, einfarbigen, Gestricken aus laut
Antrag 100% Wolle; weder gummielastisch noch kautschutiert,
- schlauchförmig, durch Zusammennähen, u. a. an der Längesseite, konfektioniert,
- flachliegend in den Abmessungen von etwa 19 cm x 9,5 cm,
- mit Daumenloch; ohne ausgearbeiteten Daumen und ohne Finger (somit kein Handschuh
der Position 6116); bedeckt die halbe Hand (bis zu den Fingeransätzen, jedoch nicht die
Finger) und das Handgelenk,
- auf der Oberseite mit aufgenähten Strasssteinen verziert,
- an den Rändern abgepasst gewirkt,
- kennzeichnet sich nach Beschaffenheit und Verwendungszweck als individuelles,
selbständiges Einzelstück, das die Bekleidung ergänzt und nicht vom Warenkreis der
Unterpositionen 6117 1000 erfasst wird.