DE20782/12-11518009990
Angaben des Antragstellers:
Zusammensetzung: Futtermittel aus fraktioniertem Palmfett. Gereinigtes, entschleimtes, gebleichtes, desodoriertes und raffiniertes Palmfett. Das Produkt wird anschließend fraktioniert, die Fraktionierung erfolgt durch differenzierte Temperierung und somit einer Trennung in die unterschiedlichen Fettsäurebestandteile, wobei im Endprodukt dann mind. 80% Palmitinsäure und ca. 5% Stearinsäure + andere Fettsäuren enthalten sind.
Verwendung: Einsatz als pansengeschütztes Fett im Wiederkauerbereich oder Triglyceridquelle im Futtermittelbereich anderer Tierarten.
Handelsübliche Maßeinheit: Big Bag (650 kg) oder Säcke (25 kg).
Feststellungen anhand einer Warenprobe:
Warenbeschaffenheit: Wollweißfarbenes, feines, pulverartiges, frei fließendes Granulat, von wachsartiger Konsistenz; Geruch: wenig nach Fett.
Befund:
Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine texturierte (Änderung des Gefüges oder der kristallinen Struktur) Palmölfraktion zur Verwendung als Einzelfuttermittel vor. Eine Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art liegt nicht vor.
Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere als Linoxyn oder Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln; andere als tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516: andere als ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen: andere als Mischungen mit einem Gehalt an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs von mehr als 20 GHT, gemeinhin als "Biodiesel" oder Mischungen mit einem Gehalt an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs von nicht mehr als 20 GHT, gemeinhin als "Biodiesel" bezeichnet.