DE1039/16-11521909900
Angaben des Antragstellers:
Zusammensetzung: Bienenwachs-Granulat.
Verwendung: Das traditionelle Politur- und Holzschutzmittel für seidig glänzende, strapazierfähige Flächen. Das Ausschneidungsprodukt der Honigbienen wird seit alters her zu Pflege und Konservierung von Holzoberflächen sowie als Kitt- und Klebemittel benutzt. In reiner Form, leicht erhitzt (max. 70°C) aufgetragen, dringt es gut in rohe Holzoberflächen ein. Mit Öl oder Alkohol vermischt, können pastöse oder flüssige Polituren oder Reinigungslösungen zur Möbelpflege erzeugt werden.
Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben.
Feststellungen anhand einer Warenprobe:
Warenbeschaffenheit: Kleine, ovale, gelbe Wachsplättchen (Pellets, Granulat; Länge circa 0,5 cm bis 0,7 cm; Dicke circa 0,4 cm); Geruch: nach Bienenwachs.
Befund:
Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der Untersuchung und den Angaben des Antragstellers liegt geschmolzenes, raffiniertes/gebleichtes Bienenwachs vor.
Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt: andere als Pflanzenwachse: Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt: andere als roh.