ATBTID2019000093-51601009919
Verzehrfertige Lebensmittelzubereitung auf der Grundlage von Fleisch in Form einer Brühdauerwurstscheibe, eingelegt zwischen zwei harten Weizenbrotschnitten; nicht aus Lebern, keine Rohwurst; die Brühdauerwurst (Wurstgehalt: 50 GHT lt. Angaben des Antragstellers) besteht aus Schweinefleisch, Speck, Rindfleisch, Nitritpökelsalz, Geschmacksverstärker, Gewürzen, Stabilisator, Gewürzextrakt, Traubenzucker, sowie anderen geringfügigen Zusätzen; das Weizenbrot besteht aus Weizenmehl, Pflanzenfetten, Wasser, Eiern, Zucker, Hefe und jodiertem Kochsalz; aufgrund des Koch-/Brühvorganges keine Rohwurst der Position KN 1601 0091; aufgemacht in einer buntbedruckten Verbundfolienverpackung mit Siegelrand, einen verschweißten, klarsichtigen Kunststofffolienbeutel mit dem Snack enthaltend.