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Gekochtes Schweinefleischerzeugnis Angaben des Antragstellers: Schweinefleisch aus der Schulter, gegart, gepökelt und pasteurisiert. Das Erzeugnis ist kühlpflichtig und als Stück a ca. 1,3 kg in einem bedruckten Folienbeutel aufgemacht. Statt eines Warenmusters wurde ein Foto vorgelegt, auf dem die Verpackung mit einer aufgedruckten Produktabbildung zu sehen ist. Nach den Angaben auf der Verpackung ist das Erzeugnis tischfertig und kann kalt oder warm verzehrt werden. Befund: Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht / -von Schweinen /--Schultern und Teile davon / --- von Hausschweinen
Fleisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht und zwar eine gegarte und in eine Sauce eingelegte Fleischzubereitung aus der Schulter und Teilen davon von Haussschweinen (lt. Angaben des Herstellers); in Form einer rotbraunen, würzig riechenden, mit gegarten Fleischstückchen durchsetzten Masse, im Wesentlichen bestehend aus Schweinefleisch, Stärke, Zucker, Salz und Gewürzen; mit einem Fleischgehalt von mehr als 20 GHT.
Angaben des Antragstellers: PORK SHOULDER, RECTANGULAR FORM, SMALL PIECES; Fleisch von der Schulter des Hausschweins Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Aufmachung: 1 klarsichtige Vakkumverpackung mit 1 Stück (Eigengewicht: 871,0 g) Kennzeichnung (Auszug): PORK SHOULDER, RECTANGULAR FORM, SMALL PIECES. Äußere Beschaffenheit: durchgehend gegartes, gepökeltes Schweinefleisch, ohne Knochen, mit Schwarte, wie gewachsen, im Stück (Maße: ca. 21,0 x 7,5 x 6,5 cm). Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt gegartes Fleisch von der Schulter eines Schweins vor.
Angaben des Antragstellers: Laffenrollschinkli ger. aus der Schulter KVAC Zur Beschaffenheit wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Aufmachung: Vakuumpackung mit Zubereitungshinweisen, ohne Kennzeichnung (Muster). Eigengewicht: 1009 g Äußere Beschaffenheit: rohes, gepökeltes, schwach geräuchertes, leicht gebräuntes Schweinefleisch aus der Schulter, ohne Knochen und ohne Schwarte, wie gewachsen, gerollt/geformt im dünnen, transparenten Darm und in einem roten, elastischen Bandwabennetz. Geschmack nach Garung: gesalzen, geräuchert, deutlich anders, als unbehandeltes Schweinefleisch. Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt zubereitetes Schweinefleisch aus der Schulter vor, nicht gegart und nicht durch Räuchern haltbar gemacht.
Geräucherter, gesalzener und gekochter Schulterteil vom Hausschwein, ohne Schwarte und ohne Knochen, von einem elastischen Netz umgeben, in unmittelbarer Umschließung (Vacuumverpackung mit Etikett).