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1 Ergebnisse für "1604201090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

160420109080andere6%
DE12993/17-11604201090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Warenmustern handelt es sich um eine vorgebratene, tiefgefrorene Fisch-Zubereitung in Form von annähernd runden Scheiben (Durchmesser ca. 10 cm / Dicke ca. 1,5 cm). Die Zubereitung besteht überwiegend aus fein zerkleinertem Fischfleisch (Mus) vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus gorbuscha), Rapsöl, Wasser, Salz, Würzstoffen und weiteren Zutaten. Der Fischanteil in der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die geformten, zubereiteten Scheiben werden einzeln entnehmbar in Kartons verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, nicht von den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2010 30 0 erfasst".

DEBTI24271/22-11604209090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gewürzte, blanchierte und tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung. Die Lebensmittelzubereitung besteht aus bis auf den Schwanzfächer geschälte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei, die mit einer gewürzten Fischpaste aus fein zerkleinertem Fischfleisch von Fischen der Art Pangasius hypophthalmus und mit Streifen aus Kartoffeln umwickelt sind. Der Gehalt an Fisch und Garnelen in der Lebensmittelzubereitung beträgt zusammen deutlich mehr als 20 GHT, wobei das fein zerkleinerte Fischfleisch gewichtsmäßig gegenüber den Garnelen vorherrscht. Jeweils 20 Stück der gefrorenen Portionen sind auf zwei Trays aufgemacht und in einem transparenten, verschlossenen Kunststoffbeutel (Inhalt 1 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, nicht von den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2090 60 0 erfasst".

DEBTI44705/20-11604209090

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sechszehn vorgegarte (vorfrittierte), tiefgefrorene Lebensmittelzubereitungen in Form von Frühlingsrollen. Die teigartige Hülle besteht aus sog. Reispapier, welche gefüllt ist mit einer überwiegend aus fein zerkleinertem Fleisch von Fischen der Art Nemipterus virgatus bestehenden gewürzten Fischpaste (18 %; kein Surimi), Fleischstücken von Garnelen (10 %), Gemüse (Karotten, Yambohnen, Kopfkohl, Zwiebeln, Frühlingszwiebeln), Gewürzen und weiteren Zutaten. Der Gehalt an Fisch und Garnelen in der Lebensmittelzubereitung beträgt zusammen mehr als 20 GHT, wobei das fein zerkleinerte Fischfleisch gewichtsmäßig gegenüber den Krebstieranteilen (Garnelen) vorherrscht. Die Frühlingsrollen (400 g Füllmenge) werden auf einem Kunststofftray in Warenzusammenstellung mit einer in einem Folienbeutel separat abgepackten süßen Sojawürzsoße in einer Folienverpackung vertrieben (450 g Gesamtfüllmenge). Die Frühlingsrollen verleihen der Warenzusammenstellung auf Grund des Gewichts und der Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, andere als in den TARIC-Codes 1604 2005 00  bis 1604 2090 60 genannt".

DEBTI6578/20-11604209090

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um gedämpfte (gegarte), tiefgefrorene Lebensmittelzubereitungen in Form von jeweils bis auf das Schwanzsegment geschälten Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannanamei und einer gewürzten Paste aus fein zerkleinertem Fleisch von Fischen der Art Nemipterus hexodon. Die Bestandteile der Zubereitungen sind bis auf das Schwanzsegment der Garnele mit in dünne Streifen geschnittenen Kartoffeln umwickelt/umhüllt. Der Gehalt an Fisch und Krebstieren (Garnelen) in der Lebensmittelzubereitung beträgt jeweils deutlich mehr als 20 GHT, wobei die Fischpaste der Position 1604 gegenüber den Krebstieranteilen überwiegen. Jeweils 10 Zubereitungen sind auf einer Schale in einer luftdicht verschlossenen Verpackung (Inhalt 300 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, andere als in den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2090 60 0 genannt".

DEBTI34573/19-11604209090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gewürzte, blanchierte und tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung. Die Lebensmittelzubereitung besteht aus bis auf den Schwanzfächer geschälte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei, die mit einer gewürzten Fischpaste aus fein zerkleinertem Fischfleisch von Fischen der Art Pangasius hypophthalmus und mit Streifen aus Kartoffeln umwickelt sind. Der Gehalt an Fisch und Garnelen in der Lebensmittelzubereitung beträgt zusammen deutlich mehr als 20 GHT, wobei das fein zerkleinerte Fischfleisch gewichtsmäßig gegenüber den Garnelen vorherrschst. Jeweils 20 Stück der gefrorenen Portionen sind auf 2 Trays aufgemacht und in einem transparenten, verschlossenen Kunststoffbeutel (Inhalt 1 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, nicht von den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2090 60 0 erfasst".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI