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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI19205/23-116042090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um gebackene, gefrorene Fischfrikadellen. Die Frikadellen bestehen aus Surimi von Fischen der Art Gadus chalcogrammus (Synonym: Theragra chalcogramma), Weizenmehl, Weizenstärke, Salz sowie weiteren Zutaten. Der teigartig umhüllte Fischanteil (Surimi) in der Lebensmittelzubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Fischfrikadellen sind in Kunststoffbeuteln mit einem Inhalt von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, andere als von den Unterpositionen (KN) 1604 2005 bis 1604 2070 erfasst".

DEBTI19201/23-116042090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gebackene, gefrorene Fischfrikadellen. Die Frikadellen bestehen aus Surimi von Fischen der Art Gadus chalcogrammus (Synonym: Theragra chalcogramma), Weizenmehl, Karotten, Salz, Sojabohnenöl sowie weiteren Zutaten. Der teigartig umhüllte Fischanteil (Surimi) in der Lebensmittelzubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Fischfrikadellen sind in Kunststoffbeuteln (Inhalt: 1 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, andere als von den KN-Codes 1604 2005 bis 1604 2070 erfasst".

DEBTI24271/22-11604209090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gewürzte, blanchierte und tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung. Die Lebensmittelzubereitung besteht aus bis auf den Schwanzfächer geschälte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei, die mit einer gewürzten Fischpaste aus fein zerkleinertem Fischfleisch von Fischen der Art Pangasius hypophthalmus und mit Streifen aus Kartoffeln umwickelt sind. Der Gehalt an Fisch und Garnelen in der Lebensmittelzubereitung beträgt zusammen deutlich mehr als 20 GHT, wobei das fein zerkleinerte Fischfleisch gewichtsmäßig gegenüber den Garnelen vorherrscht. Jeweils 20 Stück der gefrorenen Portionen sind auf zwei Trays aufgemacht und in einem transparenten, verschlossenen Kunststoffbeutel (Inhalt 1 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, nicht von den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2090 60 0 erfasst".

DEBTI19147/21-116042090

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei dem sog. "White fish, IDDSI Level 5, Artikelnummer 33957" um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung in Form von annähernd ovalen, formgepressten Blöckchen. Diese sind ca. 13 cm lang und ca. 8 cm breit. Die durchfeuchteten, gefrorenen Blöckchen bestehen aus fein zerkleinertem Fischfleisch vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadidae), Wasser, Fischfond, Rapsöl, Sauerrahm, Sahne, Milcheiweiß, Stärke, Verdickungsmittel (Methylcellulose, Xanthan, Guarkernmehl), Weizenmehl, Sojalecithin, Zitronensaft, natürlichen Aromen, Knoblauch, Speisesalz, Zucker, Dextrose, Zitronenschale, Hefeextrakt, Pfeffer, Speisesalz und Curcuma. Der Fischanteil in der Zubereitung beträgt laut Antragsangaben deutlich mehr als 20 GHT. Das Produkt ist zur Verwendung für Personen mit Kau- und Schluckbeschwerden bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um " Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen (KN) 1604 2005 bis 1604 2070 genannt".

DEBTI44705/20-11604209090

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sechszehn vorgegarte (vorfrittierte), tiefgefrorene Lebensmittelzubereitungen in Form von Frühlingsrollen. Die teigartige Hülle besteht aus sog. Reispapier, welche gefüllt ist mit einer überwiegend aus fein zerkleinertem Fleisch von Fischen der Art Nemipterus virgatus bestehenden gewürzten Fischpaste (18 %; kein Surimi), Fleischstücken von Garnelen (10 %), Gemüse (Karotten, Yambohnen, Kopfkohl, Zwiebeln, Frühlingszwiebeln), Gewürzen und weiteren Zutaten. Der Gehalt an Fisch und Garnelen in der Lebensmittelzubereitung beträgt zusammen mehr als 20 GHT, wobei das fein zerkleinerte Fischfleisch gewichtsmäßig gegenüber den Krebstieranteilen (Garnelen) vorherrscht. Die Frühlingsrollen (400 g Füllmenge) werden auf einem Kunststofftray in Warenzusammenstellung mit einer in einem Folienbeutel separat abgepackten süßen Sojawürzsoße in einer Folienverpackung vertrieben (450 g Gesamtfüllmenge). Die Frühlingsrollen verleihen der Warenzusammenstellung auf Grund des Gewichts und der Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, andere als in den TARIC-Codes 1604 2005 00  bis 1604 2090 60 genannt".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI