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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI13948/24-11605100096

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sog. "Schneekrabbenbeinfleisch (Snow crab leg meat)" um gesalzenes, gekochtes, gefrorenes Beinfleisch von Krabben der Art Chionoecetes opilio (Atlantische Schneekrabbe). Das Beinfleisch ist in bedruckten Folienbeuteln mit einem Gewicht von 500 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Krebstiere (Krabben), andere als in den Codenummern 1605 1000 05 0 bis 1605 1000 91 0 genannt".

DEBTI12140/21-11605100096

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als "Snow crab leg meat" bezeichneten Ware um gesalzenes, gekochtes, gefrorenes Beinfleisch von Krabben der Art Chionoecetes opilio (Atlantische Schneekrabbe). Das Beinfleisch ist in bedruckten Folienbeuteln mit einem Gewicht von 500 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Krebstiere (Krabben), andere als in den Codenummern 1605 1000 11 0 bis 1605 1000 91 0 genannt".

DEBTI26789/18-11605100099

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der als "Cocktail-Scheren-Schneekrabbe" bezeichneten Ware (Artikelnummer 911) um gesalzene, gekochte, gefrorene Scheren von Krabben der Art Chionoecetes opilio (Atlantische Schneekrabbe), die derart teilweise geschält sind, dass sie ohne zusätzliches Schälen unmittelbar genießbar sind. Die Scheren sind in bedruckten Folienbeuteln mit einem Gewicht von 900 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Krebstiere (Krabben), andere als in den Codenummern 1605 1000 11 0 bis 1605 1000 91 0 genannt, hier teilgeschälte Scheren".

DEBTI26790/18-11605100099

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der als "Snow crab leg meat" bezeichneten Ware (Artikelnummer 928) um gesalzenes, gekochtes, gefrorenes Beinfleisch von Krabben der Art Chionoecetes opilio (Atlantische Schneekrabbe). Das Beinfleisch ist in bedruckten Folienbeuteln mit einem Gewicht von 500 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Krebstiere (Krabben), andere als in den Codenummern 1605 1000 11 0 bis 1605 1000 91 0 genannt".

DEBTI22474/26-11605540090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gefrorene Lebensmittelzubereitung, bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - blanchierte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (Syn. Penaeus vannamei), - blanchierte Oktopusstücke von Weichtieren (Kraken) der Art Octopus membranaceus, - blanchierte sog. Tintenfischringe, -tentakel und - streifen von Weichtieren (Kalmar)   der Art Urotheutis chinensis - gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren (Gewellte Teppichmuscheln der Art Paphia undulata). Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Fleisch von Kalmaren bestimmt innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem verschlossenen Kunststoffbeutel für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI