DEBTI20099/25-11605211091
Nach den Antragsangaben handelt es sich um tiefgefrorene Frühlingsrollen mit Garnelen. Die etwa 30 g schweren Frühlingsrollen bestehen aus einem rohen Teig aus Weizenmehl, Wasser und Salz sowie einer gegarten Füllung. Die Füllung besteht aus zerkleinerten Garnelen der Gattung Litopenaeus spp., Gemüse, Pilzen, Glasnudeln, Soja- und Austernsauce, Öl und Gewürzen. Der Garnelenanteil in der Lebensmittelzubereitung beträgt ca. 28 GHT.
Die Frühlingsrollen sind zu 1000 g in mit Folie ausgeschlagenen Schachteln (nicht luftdichte Behältnisse) verpackt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, andere als in den Codenummern 1605 2110 05 0 bis 1605 2110 50 0 genannt, geschält, gefroren".