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3 Ergebnisse für "1605219091"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

160521909110andere6%
160521909120geschält6%
160521909180gefroren6%
DEBTI14334/25-11605219091

Nach den Antragsangaben handelt es sich um geschälte, gekochte, gesalzene, glasierte und gefrorene Garnelenschwänze von der Art Litopenaeus vannamei. Die Ware ist nicht zur Verarbeitung bestimmt. Sie ist in nicht luftdichten unmittelbaren Umschließungen in Folie eingeschlagen und in Kartons mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 2 kg abgepackt (Kartoninhalt: 10 kg). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen, nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, andere als in den TARIC-Codes 1605 2190 05 bis 1605 2190 65 genannt, geschält, gefroren".

DEBTI25757/21-11605219091

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um geschälte, gekochte, gesalzene, glasierte und gefrorene Garnelenschwänze von der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei. Die Ware ist nicht zur Verarbeitung bestimmt. Sie ist in nicht luftdichten unmittelbaren Umschließungen in Folie eingeschlagen und in Kartons mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 2 kg abgepackt (Kartoninhalt: 10 kg). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen, nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, andere als in den TARIC-Codes 1605 2190 05 bis 1605 2190 65 genannt, geschält, gefroren".

DEBTI30882/25-11605211091

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. "Garnelenring mit Sauce".   Das tiefgefrorene Erzeugnis besteht aus teilgeschälten (bis auf das Schwanzsegment), gekochten und  mit einer Schutzglasur versehenen Garnelen (Kopfbereich fehlt), die auf einem Kunststoffring arrangiert sind. Zusätzlich sind zwei separat abgepackte Saucen in den Geschmacksrichtungen "Cocktail" und "Sweet Chili" in die Mitte des Rings eingestellt.  Die  Garnelen und die Saucen sind mit einem durchsichtigen Kunststoffdeckel abgedeckt und mit Folie umwickelt (nicht luftdicht verschlossen). Die Zusammenstellung ist in einem buntbedruckten Karton für den Einzelverkauf (Gesamtgewicht: 270 g, davon: Garnelen 200 g, Saucen je 35 g) aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird auf Grund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch die zubereiteten Garnelen bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, andere als in den Codenummern 1605 2110 05 0 bis 1605 2110 50 0 genannt, nicht in luftdichten Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger".

DEBTI20099/25-11605211091

Nach den Antragsangaben handelt es sich um tiefgefrorene Frühlingsrollen mit Garnelen. Die etwa 30 g schweren Frühlingsrollen bestehen aus einem rohen Teig aus Weizenmehl, Wasser und Salz sowie einer gegarten Füllung. Die Füllung besteht aus zerkleinerten Garnelen der Gattung Litopenaeus spp., Gemüse, Pilzen, Glasnudeln, Soja- und Austernsauce, Öl und Gewürzen. Der Garnelenanteil in der Lebensmittelzubereitung beträgt ca. 28 GHT. Die Frühlingsrollen sind zu 1000 g in mit Folie ausgeschlagenen Schachteln (nicht luftdichte Behältnisse) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, andere als in den Codenummern 1605 2110 05 0 bis 1605 2110 50 0 genannt, geschält, gefroren".

DEBTI55118/24-11605211091

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um vorfrittierte, geschälte, gefrorene Garnelen der Art Litopenaeus vannamei, die mit einer Panade umhüllt sind. Die zubereiteten Garnelen sind in nicht luftdicht verschlossenen Schachteln mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg verpackt. Der Anteil an Garnelen an der Zubereitung beträgt deutlich über 20 GHT.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete, geschälte, gefrorene Krebstiere (Garnelen), nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, andere Garnelen als in den Codenummern 1605 2110 05 0 bis 1605 2110 50 0 genannt.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI