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Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gefrorene Lebensmittelzubereitung, bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - blanchierte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (Syn. Penaeus vannamei), - blanchierte Oktopusstücke von Weichtieren (Kraken) der Art Octopus membranaceus, - blanchierte sog. Tintenfischringe, -tentakel und - streifen von Weichtieren (Kalmar) der Art Urotheutis chinensis - gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren (Gewellte Teppichmuscheln der Art Paphia undulata). Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Fleisch von Kalmaren bestimmt innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem verschlossenen Kunststoffbeutel für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen Tintenfisch-Sesam-Salat in Form einer tiefgefrorenen Lebensmittelzubereitung, bestehend aus Fleisch vom Riesenkalmar (Weichtiere der Art Dosidicus gigas), das mit einem marinierten, asiatischen Gemüsesalat (Yama Kurage) vermischt ist. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 Kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete oder haltbar gemachte Weichtiere, Kalmare".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gekochte und gefrorene Tintenfischstücke/Kalmarstücke der Art Dosidicus gigas (Humboldtkalmar, Riesen-Pfeilkalmar). Durch den Kochvorgang haben die Weichtiere eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Die Ware ist in Beuteln zu 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Kalmare".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung. Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar), welches mit weiteren Zutaten (u.a. Pilze und Gemüse) vermischt ist. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in Verpackungen (Inhalt 1 kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem Tintenfischsalat um eine Lebensmittelzubereitung bestehend aus geräuchertem Tintenfisch, Yamakurage (chinesischer Spargelsalat), Bambussprossen, Mu-Err Pilze und weiteren Zutaten. Der Gehalt an Tintenfischen in der Lebensmittelzubereitung beträgt mehr als 20 GHT. Der Tintenfischsalat ist in Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere (Tintenfische und Kalmare), zubereitet oder haltbar gemacht".