DEBTI22208/22-11605560000
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (sog. Meeresfrüchtemischung), bestehend aus folgenden Erzeugnissen:
- gekochte Muscheln: Weichtiere der Art Meretrix lyrata (Venusmuschel, Veneridae),
- gekochte Muscheln: Weichtiere der Art Mytilus chilensis (Miesmuschel, Mytilidae),
- Kalmarringe von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar, Ommastrephidae), mit Wasser, Salz und Stabilisatoren versehen und
- Krebstiere (Garnelen) der Art Litopenaeus vannamei/Penaeus vannamei (White Tiger Garnele, Penaeidae), mit Antioxidationsmittel versehen.
Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich daher in ihrer Gesamtheit um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16.
Der Anteil an Weichtieren der Arten Meretrix lyrata und Mytilus chilensis bestimmt gegenüber dem Anteil an Weichtieren der Art Dosidicus gigas und Krebstieren der Art Litopenaeus vannamei innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Da bei gleich großen Anteilen weder das Muschelfleisch von Meretrix lyrata, noch das Muschelfleisch von Mytilus chilensis gewichtsmäßig vorherrscht, ist die Ware innerhalb der Position 1605 unter Anwendung der AV 3 c) der letzgenannten Unterposition (KN) 1605 5600 zuzuweisen.
Die Lebensmittelzubereitung ist in vier Kunststoffschalen á 700 g Nettogewicht in einem Pappkarton verpackt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Venusmuscheln".