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1 Ergebnisse für "1605590010"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

160559001080gemeine Wellhornschnecke (Buccinum Undatum)6%
DE3416/15-11605590090

Nach den Angaben der Antragsstellerin handelt es sich um einen gefrorenen Seafoodmix, sog. "Frutti Di Mare de Luxe", bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - 23 % gekochte, geschälte Garnelen (Krebstiere) der Art Parapenaeopsis hardwickii (Unterposition (KN) 1605 2900), - 10 % gekochtes Fleisch von Venusmuscheln (Weichtiere) der Art Paphia undulata (Unterposition (KN) 1605 5600), - 24 % gekochtes Fleisch von Miesmuscheln (Weichtiere) der Art Mytilus edulis (syn. Mytilus chilensis) (Unterposition (KN) 1605 5310), - 17 % Surimi, - 11 % gekochte Ringe und -tuben von Weichtieren der Art Urotheuthis edulis (Syn. Loligo edulis) (Unterposition (KN) 1605 5900), - 10 % gekochte Tentakel von Weichtieren der Art Urotheuthis edulis (Syn. Loligo edulis) (Unterposition (KN) 1605 5900), - 5 % gekochte Streifen von Weichtieren der Art Urotheuthis edulis (Syn. Loligo edulis) (Unterposition (KN) 1605 5900). Der Charakter der Warenzusammenstellung wird gewichtsmäßig durch die zubereiteten Garnelen und zubereiteten Weichtiere der Position 1605 bestimmt, wobei innerhalb der Position 1605 die Weichtiere gegenüber den Krebstieren (Garnelen) vorherrschen. Von den Weichtieren bestimmt das gekochte Fleisch (Ringe, Tuben, Tentakeln und Streifen) von Tieren der Art Urotheutis edulis (Syn. Loligo edulis) gewichtsmäßig den Charakter des Seafoodmixes. Die Mischung ist in einem luftdicht verschlossenen 1kg Beutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere als in den Unterpostionen 1605 1000 bis 1605 5800 genannte, zubereitete Weichtiere der Art Urotheutis edulis (Syn. Loligo edulis").

DEBTI22474/26-11605540090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gefrorene Lebensmittelzubereitung, bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - blanchierte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (Syn. Penaeus vannamei), - blanchierte Oktopusstücke von Weichtieren (Kraken) der Art Octopus membranaceus, - blanchierte sog. Tintenfischringe, -tentakel und - streifen von Weichtieren (Kalmar)   der Art Urotheutis chinensis - gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren (Gewellte Teppichmuscheln der Art Paphia undulata). Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Fleisch von Kalmaren bestimmt innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem verschlossenen Kunststoffbeutel für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen.

DEBTI22466/26-11605540090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen Tintenfisch-Sesam-Salat in Form einer tiefgefrorenen Lebensmittelzubereitung, bestehend aus Fleisch vom Riesenkalmar (Weichtiere der Art Dosidicus gigas), das mit einem marinierten, asiatischen Gemüsesalat (Yama Kurage) vermischt ist. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 Kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete oder haltbar gemachte Weichtiere, Kalmare".

DEBTI28514/25-11605540090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gekochte und gefrorene Tintenfischstücke/Kalmarstücke der Art Dosidicus gigas (Humboldtkalmar, Riesen-Pfeilkalmar). Durch den Kochvorgang haben die Weichtiere eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Die Ware ist in Beuteln zu 1 kg verpackt.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Kalmare".

DEBTI12245/25-11605540090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung. Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar), welches mit weiteren Zutaten (u.a. Pilze und Gemüse) vermischt ist. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in Verpackungen (Inhalt 1 kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI