Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "1704909910"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE17558/09-11704909910

Zuckerware; Schaumzuckerware. Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus verschiedenen Zuckerwaren: - stilisierter Burger (Netto Gewicht: 30 g): bestehend aus zwei orangefarbenen Schaumzuckerscheiben in Form stilisierter Brötchenhälften (Durchmesser: ca. 4,5 cm) und einer roten Fruchtgummischeibe mit gelber Schaumzuckerunterseite in Form einer stilisierten Cheeseburgerscheibe (Durchmesser: ca. 4,5 cm); - stilisierter Hot Dog (Netto Gewicht: 30 g): bestehend aus zwei orangefarbenen Schaumzuckerstreifen in Form stilisierter Hot-Dog-Brötchenhälften (Größe: ca. 10,0 cm x 1,5 cm) und einem rotem Fruchtgummistreifen mit gelber Schaumzuckerunterseite in Form eines stilisierten Würstchens mit Senf (Größe: ca. 10,0 cm x 1,5 cm); - stilisierte Pizza mit einer stilisierten Cola-Flasche (Netto Gewicht: 25 g): bestehend aus einem Gummibonbon in Form einer kleinen Cola-Flasche (Größe: ca. 4,5 cm x 1,5 cm) und einer in 5 Teile geschnittenen orangefarbenen Schaumzuckerscheibe (Durchmesser: ca. 5,5 cm) belegt mit kleinen Fruchtgummistücken in Form einer Pizza. Die drei Artikel liegen jeweils in Tiefziehschalen vor, die einzeln in bunt bedruckten Kunststofffolienbeuteln mit Sichtfenster verpackt sind. Je 12 Beutel der drei Artikel sind in einer Packung für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 900/2008 enthält die Ware: Milchfett*: 0 bis weniger als 1,5 GHT; Milchprotein**: 0 bis weniger als 2,5 GHT; Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. * Nach der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste der Verpackung kann ein Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder mehr ausgeschlossen werden. **Auf Grund der enthaltenen Gelatine wurde entgegen der o.g. Verordnung der Milchproteingehalt über den per HPLC bestimmten Gehalt an Lactose berechnet. Es liegt eine Warenzusammenstellung i.S. der AV 3b) aus Gummibonbons und Schaumzuckerwaren vor. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird mengenmäßig durch den Schaumzuckeranteil bestimmt. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Zuckerware ohne Kakaogehalt der KN -Unterposition 1704 9099.

DE7458/09-11704909910

Zuckerware; Mandel-Kokos-Konfekt. Warenbeschreibung einer vorgelegten Probe: Die Ware kennzeichnet sich als eine nahezu halbkugelförmige, etwa 3 cm x 3 cm x 2 cm große Zuckerware, bestehend aus einer dünnen formgebenden Hohlwaffel, die mit einer nicht kakaohaltigen Milchcreme und einer Mandel gefüllt und außen mit einer hellen Fettglasur überzogen und mit Kokosraspeln bestreut ist. Das Erzeugnis ist in einem transparenten bunt bedruckten Folienschlauchbeutel mit mehrsprachiger Beschriftung (überwiegend arabisch und englisch) verpackt. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 900/08 enthält die Probe: Milchfett: 0 bis weniger als 1,5 GHT; Milchprotein: 2,5 bis weniger als 6 GHT; Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT.

DEK/10/09-11704909910

Zuckerware; Halva Cremefarbene, nussig riechende Pressmasse, original verpackt in einer frischeversiegelten transparenten Kunststoffschale mit bunt bedruckten Klebeetiketten und blauem Deckel. Vom Antragsteller wurden folgende Angaben hinsichtlich des Zusatzcodes Z C 7 [VO (EWG) Nr. 3448/93 vom 06.12.93] gemacht, die als zutreffend unterstellt werden: Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 5 bis weniger als 30 GHT. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden. Andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT.

DEK/1825/08-11704909910

Schaumzuckerware Bei der Ware handelt es sich um weiße, annähernd zylinderförmige Schaumzuckerstücke, sogenannte "Marshmallows" (Durchmesser ca. 2,8 cm, Höhe ca. 3,5 cm), die in einem transparenten Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Untersuchungsergebnis hinsichtlich der Ermittlung des Zusatzcodes Z C 7 [VO (EWG) Nr. 3448/93 vom 06.12.93, bestimmt gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 vom 16.09.08]: Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT und Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 5 bis weniger als 30 GHT. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden. Andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt; mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT.

DEK/1762/08-11704909910

Schaumzuckerware Bei der Ware handelt es sich um weiße, annähernd zylinderförmige Schaumzuckerstücke, sogenannte "Marshmallows" (Durchmesser ca. 2,8 cm, Höhe ca. 3,5 cm), die zu deklarierten 280 g in einem bunt bedruckten, transparenten Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Untersuchungsergebnis hinsichtlich der Ermittlung des Zusatzcodes Z C 7 [VO (EWG) Nr. 3448/93 vom 06.12.93, bestimmt gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 vom 16.09.08]: Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT und Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 5 bis weniger als 30 GHT. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden. Andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt; mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI