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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI13013/18-11806208019

Kakaohaltige Glasur Feststellungen anhand eines vorgelegten Warenmusters: Verpackung: Weißer Kunststoffeimer mit mehrsprachigem Etikett, welches u.a. Angaben zur Produktbezeichnung, zum Verwendungszweck (kakaohaltige, bei Raumtemperatur zu verarbeitende Überzugsmasse für Backwaren) zur Zusammensetzung (Glucosesirup, Wasser, Zucker, Kakao, Aromen, sowie Farb- und Hilfsstoffe) und zum Nettogewicht (7 kg) enthält. Warenbeschaffenheit: Braune, bei Raumtemperatur zähflüssige, klebrige, homogene Masse; Geruch: nach Kakao; Geschmack: süß, nach Schokolade. Stärke / Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose / Invertzucker / Isoglucose*: 5 bis weniger als 30 GHT Milchfett, Milchprotein*: nicht enthalten * gem. Antragsangaben Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegt eine kakaohaltige Lebensmittelzubereitung in Form einer kakaohaltigen Glasur, in einer unmittelbaren Umschließung mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: keine der UPos 1806 1015 bis 1806 2070 sowie 1806 2095 bis 1806 9090: Kakaoglasur, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von weniger als 65 % des Nettogewichts.

DE11207/11-118062080

Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: Klarsicht-Kunststoffdose mit entsprechendem Deckel. Kennzeichnung (Auszug): "BRAUN, Mohrenglanz Zartbitter, Kakaohaltige Pflanzenfettglasur, Für Feine Backwaren". Inhalt: dunkelbraune, schnittfeste Schokoladenmasse; Geruch: nach Schokolade, Geschmack: süß, nach dunkler Schokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers und dem Ergebnis der Untersuchung liegt eine Kakaoglasur in Form von Platten mit einem Gewicht von mehr als 2 kg und mit einem Gehalt an Kakaobutter von weniger als 18 GHT vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: andere: Kakaoglasur.

DEHH/762/08-118062080

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Handelsübliche Maßeinheit: 25 kg Behältnis. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: kleine, etwa rechteckige Stückchen aus einer dunklen Schokolademasse (Abmessungen: ca. 0,3 bis 0,9 x 0,2 bis 0,4 x 0,1 cm); Geruch: nach Schokolade; Geschmack: herbsüß nach Schokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine Kakaoglasur in Form von granulatartigen Stückchen mit einem Gehalt an Kakaobutter von weniger als 18 GHT, in Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: andere: Kakaoglasur.

DEHH/452/08-118062080

Es liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. andere kakaohaltige Zubereitungen, in Blöcken mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: Kakaoglasur

DEBTI33000/19-11806201090

Gefülltes Schokoladenerzeugnis. Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster lagen vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Lebensmittelzubereitung in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr: andere.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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