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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE25645/15-11806209510

Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung, Verwendung und handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Es liegt ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der Untersuchung und den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung als Pulver in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor. Andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: andere.

AT2014/0002901806209510

Schwarzbraune, zähflüssige, nach Kakao riechende und ebenso, sowie bitter schmeckende, fette, nicht alkoholhaltige, kakaohaltige Lebensmittelzubereitung im Wesentlichen bestehend aus Kakaopulver, Pflanzenöl, Pflanzenfett, Emulgator und Aroma; in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 2 kg; mit einem Gehalt an Kakaobutter von weniger als 18 GHT; mit einem Gehalt an: Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT; mit Gehalt an: Milchfett: weniger als 1,5 GHT; Milchprotein: weniger als 2,5 GHT; Stärke/Glucose: weniger als 5 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: weniger als 5 GHT; aufgemacht in einem ettiketierten Kunststoffeimer mit Aufdrückdeckel und Henkel zu 2,1 kg.

AT2014/0002891806209510

Hellbraune, weiche, nach Haselnüssen riechende und ebenso, sowie süß schmeckende, fette, pastenförmige, nicht alkoholhaltige, kakaohaltige Lebensmittelzubereitung im Wesentlichen bestehend aus Zucker, Pflanzenöl, Pflanzenfett, gemahlenen Haselnüssen, Kakaopulver, Kakaobutter, Emulgator und Aroma; in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 2 kg; mit einem Gehalt an Kakaobutter von weniger als 18 GHT; mit einem Gehalt an: Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT; mit Gehalt an: Milchfett: weniger als 1,5 GHT; Milchprotein: weniger als 2,5 GHT; Stärke/Glucose: weniger als 5 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 50 GHT; aufgemacht in Behältnissen zu 6 kg.

DE17712/14-11806209510

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: dunkle Schokoladen-Sauce. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: zum Aromatisieren und Dekorieren von Getränken, Eiscreme und Joghurt. Handelsübliche Maßeinheit: Kunststoffkanister mit Schraubverschluss, mit einem Volumen von 1,89 l bzw. einem Inhalt von 2,69 kg. Es liegt ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen und den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen; andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg; andere (als mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT); andere (als mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr oder "chocolate-milk-crumb" genannte Zubereitungen oder Kakaoglasur); mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT.

DE11397/14-11806209510

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: dunkle Schokoladen-Sauce. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: zum Aromatisieren und Dekorieren von Getränken, Eiscreme und Joghurt. Handelsübliche Maßeinheit: Kunststoffkanister mit Schraubverschluss, mit einem Volumen von 1,89 l bzw. einem Inhalt von 2,69 kg. Es liegt ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen und den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen; andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg; andere (als mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT); andere (als mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr oder "chocolate-milk-crumb" genannte Zubereitungen oder Kakaoglasur); mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI