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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI46871/25-219023090

Kleinkindnahrung aus Gemüse, Nudeln und Hühnchen. Etikettiertes Originalkonservenglas mit Schraubdeckel mit Angaben zum Erzeugnis in türkischer Sprache (Inhalt: 220 g); darin eine orange-braune, stückige, inhomogene Masse mit erkennbaren Karotten- und Erbsenstückchen sowie gekochten kleinen Nudeln in Linsenform. Das Erzeugnis soll für die Ernährung von Kleinkindern nach dem 12. Monat verwendet werden. Anteil an Fleisch: 20 % oder weniger (Antragsangaben). Teigwaren, gekocht, nicht getrocknet; aufgrund der stückigen Beschaffenheit keine homogenisierte Lebensmittelzubereitung im Sinne der Position 2104 der KN; Charakter bestimmend sind in dem zubereiteten Fertiggericht die gekochten Nudeln der Position 1902 der KN.

DEBTI7004/26-119023090

Fertiggericht Spaghetti Bolognese.  Zweikammer-Kunststoffschale mit einem gekühlten Fertiggericht aus gekochten Spaghetti in einer Kammer und einer Tomaten-Rinderhackfleischsauce in der zweiten Kammer. Das Erzeugnis wird durch Erwärmen in der Mikrowelle verzehrfertig zubereitet. Tierische Erzeugnisse gemäß Anmerkung 1 a) zu Kapitel 19 in der Gesamtware: weniger als 20 GHT (Antragsangaben) Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) vor, deren Charakter in Bezug auf die Menge und die Verwendung durch die Teigwaren der Position 1902 (KN) bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht getrocknet.

DEBTI5733/26-11902309090

Asiatisches Nudelgericht.  Zusammenstellung aus vorgekochten, weichen Udonnudeln, Sojasauce mit Seetang (23,6 %), getrockneten Gemüsestückchen (0,8 %) und Sesamsamen (2 %). Das Gericht wird durch Erwärmen von Nudeln mit Sauce und Gemüse und anschließendes Aufstreuen der Sesamsamen verzehrfertig zubereitet. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) vor, deren Charakter in Bezug auf die Menge und die Verwendung durch die Teigwaren der Position 1902 (KN) bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI5731/26-11902309090

Asiatisches Nudelgericht mit Teriyakisauce.  Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Udon-Nudeln mit Teriyakisauce und Sesam, 750 g), zur Zusammensetzung und zur Zubereitung (Nudeln, Sauce und Gemüse zwei Minuten in der Mikrowelle erwärmen, dann Sesamtopping aufstreuen), darin jeweils drei Beutel mit vorgekochten, weichen Udonnudeln (3 x 184 g), mit dunkelbrauner, leicht beweglicher Teriyaki- sauce (3 x 59 g), mit getrockneten Gemüsestückchen (3 x 2 g) und mit mittelbraunen Sesamsamen (3 x 5 g). Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) vor, deren Charakter in Bezug auf die Menge und die Verwendung durch die Teigwaren der Position 1902 (KN) bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI5737/26-11902309090

Asiatisches Nudelgericht mit Sataysauce.  Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Udon-Nudeln mit Erdnusssauce, 750 g), zur Zusammensetzung und zur Zubereitung (Nudeln, Gemüse und Sauce zwei Minuten in der Mikrowelle erwärmen, dann Sesamtopping aufstreuen), darin jeweils drei Beutel mit vorge- kochten, weichen Udonnudeln (3 x 184 g), mit leicht beweglicher brauner Erdnusssauce (3 x 59 g), mit getrockneten Gemüsestückchen (3 x 2 g) und mit mittelbraunen Sesamsamen (3 x 5 g). Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) vor, deren Charakter in Bezug auf die Menge und die Verwendung durch die Teigwaren der Position 1902 (KN) bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI