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Siehe auch

DE23987/16-11903000090

Instantmischung für Dessert mit Tapioka Perlen und Taro Beschreibung des vorliegenden Warenmusters (in Originalumschließung): Bunt bedruckter und etikettierter Kunststofffolienbeutel; der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Instant- mischung für Dessert; mit Tapiokaperlen und Taro; 180 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8) und zur Zubereitung (1 Liter Wasser zum Kochen bringen, Tapiokaperlen zugeben, unter Rühren 10 Minuten kochen. Taro zugeben und 2 Minuten köcheln lassen, dann beiseite stellen. Das Sagodessert ist nach Zugabe des mit Wasser und dem beigefügten Salz gut verrührten Kokosmilchpulvers genussfertig); darin ein Kunststoffbeutel mit weißem Kokosnusspulver, ein Kunststoffbeutel mit weißen Tapiokaperlen, ein Aluminiumfolienbeutel mit gefriergetrock- neten Taro sowie ein kleines Papiertütchen mit Salz. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, die gemäß AV 3 b) nach ihrem Charakter bestimmenden Bestandteil einzureihen ist. Charakter bestimmend in Bezug auf die Bedeutung für das herzustellende Dessert sind die Tapiokaperlen. Tapiokasago in Form von Perlen

DE19773/10-21903000090

Tapiokagranulat Ein Warenmuster und vertrauliche Angaben zur Herstellung und Zusammensetzung lagen vor (siehe Feld 8). Harte, weiße, unregelmäßig geformte Agglomerate (Durchmesser bis zu 5 mm) aus kleinen, leicht glasigen Körnern; Geschmack neutral. Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein Granulat aus Maniokwurzelstärke, das in der Lebens- und Futtermittelindustrie und in der Papiererzeugung eingesetzt werden kann. Tapiokasago, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen

ATBTI2020000463-DEC1904300000

Anders bearbeitete Körner, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form von ganzen, hellbraunen bis gelbbraunen, geschälten, harten, nicht kakaohaltigen Weizenkörner; im Wesentlichen aus geschälten, ganze Weizenkörner bestehend, die durch hydrothermische Behandlung (vorkochen) und anschließendem Trocknen zu sogenannten Bulgur-Weizen zubereitet wurden; aufgemacht in einem buntbedruckten Kunststoff-Siegelrandbeutel mit Sichtfenster zu 1000 g.

DEBTI47352/20-119030000

Tapiokastärke-Perlen Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, jedoch eine Produktabbildung und eine Produktspezifikation. Demzufolge handelt es sich um einen bedruckten Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Produkt (Tapioka Pearl, Bille de Tapioca, 400 g); darin kleine weißliche Perlen (Durchmesser ca. 1 - 2 mm) aus Tapiokastärke. Tapiokasago in Form von Perlen.

DEBTI27222/19-11904300000

Cig Köfte Seti Beschreibung des vorgelegten Warenmusters (in Original-Umschließung): In mehreren Sprachen bedruckte Papp-Faltschachtel, in der sich drei verschieden große, transparente Kunststoffwannen befinden, die an den oberen Kanten miteinander verschweißt und mit einer Kunststoff- Abreißfolie luftdicht verpackt sind, sowie ein kleines Tütchen mit Einmalhandschuhen; der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Bulgur-Mischung mit scharfer Würzsoße und süß-saurer Soße; Cig Köfte Seti; 500 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8), zum Herkunftsland (Türkei) und zur Zubereitung (Zum Packungsinhalt 500 ml lauwarmes Wasser zugeben, zehn Minuten zur Seite stellen, dann die beiden Soßen hinzugeben und fünf Minuten kneten, 75 ml Öl hinzufügen und nochmals kneten; je nach Wunsch gewürfelte Zwiebeln und fein gehackte Petersilie hinzufügen und servieren); in der größten Kunststoffwanne befinden sich gelblich-braune durchscheinende Splitter von Getreidekörnern (Teilchengröße ca. 1 mm), einem gekochten Bulgurweizen entsprechend, durchsetzt mit roten und schwarzen Gewürzbestandteilen und beigefarbenen Kartoffelflocken, intensiv nach Gewürzen und Zwiebeln riechend; in den zwei kleineren Wannen befinden sich eine dunkelrote, pastöse, nach Tomaten schmeckende Masse bzw. eine dunkelbraune, ölige, süß-saure Soße. Es liegt eine Warenzusammenstellung nach AV 3 b) vor, deren Charakter nach den Mengenverhältnissen und aufgrund ihrer Bedeutung für das servierfertig zubereitete Gericht von dem Bulgurweizen bestimmt wird. Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgur-Weizen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI