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1 Ergebnisse für "2002"

Nomenklatur-Codes

810890301080Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTIDEBTI-20021/17-16307909899

Körbchen, Art. 14225, Foto siehe Anlage, - zylinderförmig; mit Deckel; mit einem Durchmesser von ca. 11 cm und einer Höhe von ca. 10 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus ca. 1,8 cm breiten, bandförmigen Geflechten der Position 5808 aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von ca. 4 mm und synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von ca. 0,7 mm bis 0,8 mm (u. a. damit keine Ware aus Flechtstoffen der Position 4602), - spiralförmig zusammengenäht (u. a. damit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware der Position 6304. "Andere konfektionierte Ware (Körbchen), aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen 6307 9010 00 bis 6307 9098 10 genannte, nicht handgearbeitet"

DEBTIDEBTI-20022/17-16307909899

Aufbewahrungskörbchen, Art. 18085, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Set, jeweils quaderförmig, oben offen, in zwei verschiedenen Größen, - laut Antrag in den Abmessungen 21 cm x 15 x 10 cm und 26 cm x 16 cm x 10 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus gefalteten und gedrehten Papiergarnen der Position 5308 (u. a. damit keine Ware aus Flechtstoffen der Position 4602), - in Flechttechnik dreidimensional abgepasst hergestellt (u. a. damit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellen sich nicht als Behältnisse der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Waren der Position 6304. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungskörbchen), aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen 6307 9010 00 bis 6307 9098 10 genannte, nicht handgearbeitet"

DEF/2002/09-154074300

Gewebe - (lt. Antrag) als Meterware, - mit einer Breite (lt. Antrag) von 144 cm, - aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus synthetischen Filamenten (lt. Antrag: Polyamid), - in abgeleiteter Ripsbindung, - buntgewebt, - einseitig, mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar mit klarsichtigem Kunststoff bestrichen

DEK/2002/08-17326909890

"Pins"; das sind in etwa konusförmige, massive Erzeugnisse aus Stahl, die am breiteren Ende mit einer Fase und am schmaleren Ende mit einer abgerundeten Kante versehen sind. Die Erzeugnisse sollen als Spreizteil für Einschlaganker (nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet werden. Gesamtlänge: etwa 20 mm Maximaldurchmesser: etwa 10 mm Minimaldurchmesser: etwa 9,3 mm Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahl" zur Codenummer 7326 9098 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEHH/2002/08-13923909000

Zuschnitte aus HDPE - klarsichtige Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - in Größen von 240 x 330 bis zu 360 x 450 mm, - im Block zusammengefasst, mit einer 300 mm hohen Abrisskante mit Befestigungslochungen. Die Ware wird vom Handelsverkehr zum Verpacken von Lebensmitteln verwendet.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI