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2 Ergebnisse für "2007993970"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200799397010andere6%
200799397080mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT6%
DE9424/17-22007993970

Pflaumenpüreekonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pflaumenpüreekonzentrat in Fässern, Containern oder Kartons mit aseptischem Innenbeutel. Verwendung: zur Herstellung von Fruchtsäften und Nektaren. Brixwert: 31,7-34. Herstellung: nach Siebpressung/Passieren unter reduziertem Druck aufkonzentriert. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a) Absatz 1, 2. Anstrich zu Kap 20: mehr 30 GHT bis weniger als 70 GHT. Die Ware gilt als durch Kochen hergestellt im Sinne der Anmerkung 5 zu Kap 20. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, andere, durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.

DE3579/13-12007993970

Bananenpüreekonzentrat, tiefgekühlt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenpüreekonzentrat, tiefgekühlt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 1 kg. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der zur vZTA DE 19689/10-1 vorgelegten Warenprobe: Beigefarbenes, homogenes, pastöses Mus, süß und nach reifen Bananen schmeckend. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a) 2. Anstrich Kap 20: mehr als 30 GHT. Da die Bedingungen der Anmerkung 5 zu Kap 20 erfüllt sind und der Wortlaut der Pos 2007 zutrifft, kommt eine Einreihung in die Pos 2008 nicht in Betracht. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den UPos 2007 1010 bis 2007 9935 genannt, andere, durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.

DEBTI13004/26-12007993980

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenkonfitüre, in Aufmachung für den Einzelverkauf (380 g-Schraubdeckelglas), durch Kochen hergestellt. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orange-bräunliche Masse mit kleinen und gröberen Fruchtstücken, sehr süß, schwach sauer, sehr schwach fruchtig schmeckend. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 bis 2007 9935 genannt, andere, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.

DEBTI13606/25-12007993980

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtaufstrich Mango. Zutaten: 55 % Mangopüree, Rohrzucker, Wasser, Zitronensaftkonzentrat, Geliermittel: Pektin. Aufmachung: in einem etikettierten 220 g-Schraubdeckelgas für den Einzelverkauf aufgemacht.  Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) Abs 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30, weniger als 70 GHT. Es kann mit Hinblick auf die Warenbezeichnung und -zusammensetzung als erfüllt angesehen werden, dass die Ware durch Kochen i. S. der Anmerkung 5 zu Kapitel 20 hergestellt wurde. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den TARIC-Codes 2007 9010 00 bis 2007 9939 75 genannt, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.

DEBTI10945/22-22007993980

Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Fruchtaufstrich, durch Kochen hergestellt, in 212 g-Schraubdeckelgläser aufgemacht. Zuckergehalt i. S. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, aber weniger als 70 GHT. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 bis 2007 9935 der KN genannt, andere, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI