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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI2125/24-12007995083

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mangopüreekonzentrat, pasteurisiert, nicht gefroren, zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Lieferung/Lagerung: in 200 l-Stahlfässern mit Innenbeuteln (aseptisch). Zucker i.S. der ZAnm 2 a) Abs 1 zu Kap 20: mehr als 13 bis 30 GHT Die Ware wird durch Kochen i. S. der Anm 5 Kap 20 hergestellt. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT, andere, durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind, andere, konzentriertes Mangomark, durch Kochen hergestellt, der Art Mangifera spp., mit einem Zuckergehalt von nicht mehr als 30 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

DEBTI1477/22-12007995083

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mangopüreekonzentrat, zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften bestimmt. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a) 2. Anstrich Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 13 bis 30 GHT. Die Ware wird durch Kochen i. S. der Anm 5 Kap 20 hergestellt. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT, andere, durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind, andere, konzentriertes Mangomark, durch Kochen hergestellt, der Art Mangifera spp., mit einem Zuckergehalt von nicht mehr als 30 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

DEBTI16157/20-12007995083

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mangopüreekonzentrat, zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften bestimmt. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a) 2. Anstrich Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 13 bis 30 GHT. Die Ware wird durch Kochen i. S. der Anm 5 Kap 20 hergestellt. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT, andere, durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind, andere, konzentriertes Mangomark, durch Kochen hergestellt, der Art Mangifera spp., mit einem Zuckergehalt von nicht mehr als 30 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

DE11407/17-12007995083

Mangopüreekonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mangopüreekonzentrat in Fässern. Die Ware ist zur Herstellung von Fruchtsäften bestimmt. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a) 2. Anstrich Kap 20: mehr als 13 bis 30 GHT. Da die Bedingungen der Anmerkung 5 zu Kap 20 erfüllt sind und der Wortlaut der Pos 2007 der KN zutrifft, kommt eine Einreihung in die Pos 2008 der KN nicht in Betracht. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT, andere, durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind, andere, konzentriertes Mangomark, durch Kochen hergestellt, der Art Mangifera spp., mit einem Zuckergehalt von nicht mehr als 30 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

DE1434/15-12007995083

Mangopüreekonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mangopüreekonzentrat/Mangohalbkonzentrat in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 1 kg. Verwendung: zur Herstellung von Fruchtsäften. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der zur vZTA DE 23211/10-1 vorgelegten Warenprobe: gelbbraunes, sehr feines, homogenes Püree von Apfelmus-ähnlicher Konsistenz, sehr süß, leicht sauer und nach Mango schmeckend. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a) 2. Anstrich Kap 20: mehr als 13 bis 30 GHT. Da die Bedingungen der Anmerkung 5 zu Kap 20 erfüllt sind und der Wortlaut der Pos 2007 der KN zutrifft, kommt eine Einreihung in die Pos 2008 der KN nicht in Betracht. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT, andere, durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind, andere, konzentriertes Mangomark, durch Kochen hergestellt, der Art Mangifera spp., mit einem Zuckergehalt von nicht mehr als 30 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

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