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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEB/1439/08-12008509990

Aprikosen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenpulpe 90/95, sterilisiert. Aufmachung: in Dosen mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 4,5 kg. Zur Herstellung wurden vertrauliche Angaben gemacht, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Zugesetzter Zucker gemäß ZAnm 3 2. Anstrich Kap 20: nicht enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Aprikosen/Marillen, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 4,5 kg, andere.

DEBTI57745/18-12008506990

Aprikosen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenhälften in Dosen mit einem Inhalt von 4,5 kg. Die Ware enthält Früchte mit kleinen Fehlern und mechanisch beschädigte Hälften. Zutaten: Aprikosen, Calciumchlorid. Brixwert: 10 - 12. Herstellung: Aprikosen werden sortiert, entsteint, halbiert und geschält. Nach dem Einweichen in Wasser mit Calciumchloridzusatz, werden die Aprikosen von der Lake befreit und nach dem Blanchieren in Dosen abgefüllt. Die Ware wird in den Dosen pasteurisiert. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines Fotos und eines Produktionsschemas veranschaulicht. Danach liegen orangefarbene und geschälte Aprikosenhälften ohne Stein vor. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: weniger als 13 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3 2. Anstrich Kap 20: enthalten Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Aprikosen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere, nicht in Form von Flocken oder Pulver.

DE13088/16-12008506990

Aprikosenmark, pasteurisiert, gekühlt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenmark, pasteurisiert, mit Zusatz von Ascorbinsäure als Antioxidationsmittel. Brixwert: 10,5 - 12,5. Aufmachung: Tankzug oder 200 L-Fässer. Lagertemperatur: 0-5 °C Verwendung: die Ware ist zur Herstellung von Fruchtsäften bestimmt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a), Abs. 1 Kap 20 (gemäß Angabe): weniger als 13 GHT Zusatz von Zucker im Sinne der ZAnm 3, 2. Anstrich zum Kap 20: enthalten. Aprikosen/Marillen, in anderer Weise zubereitet, als für Waren des Kapitels 08 und der vorhergehenden Positionen des Kapitels 20 vorgesehen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder weniger, andere als Flocken oder Pulver.

DE4505/16-12008506990

Aprikosenpüree, pasteurisiert, gekühlt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenpüree. Verwendung: die Ware ist zur Herstellung von Fruchtsäften bestimmt. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2 a), 1. Anstrich (gemäß Angabe): weniger als 13 GHT Zusatz von Zucker im Sinne der ZAnm 3, 2. Anstrich zum Kap 20: enthalten. Aprikosen/Marillen, in anderer Weise zubereitet, als für Waren des Kapitels 08 und der vorhergehenden Positionen des Kapitels 20 vorgesehen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder weniger, andere als Flocken oder Pulver.

DEBTI16573/26-12008999990

Antragsangaben: getrocknete, geschnittene und gesalzene Braunalgen der Art Undaria pinnatifida (Wakame), die zur menschlichen Ernährung bestimmt sind. Die Algen sind zu 1 kg in Kunststoffbeuteln verpackt. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, andere, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere, andere.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI