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3 Ergebnisse für "2008994100"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200899410010ohne Zusatz von Alkohol6%
200899410020mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1|kg6%
200899410080Ingwer6%
DEBTI44903/22-12008994100

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ingwerstücken, in Sirup gekocht, in Kristallzucker gerollt. Zusatz von Alkohol: nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der Kombinierten Nomenklatur genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Ingwer.

DEBTI44906/22-12008994100

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ingwerstücken, in Sirup gekocht, in Puderzucker gerollt. Zusatz von Alkohol: nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den  Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der Kombinierten Nomenklatur genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Ingwer.

DEBTI44908/22-12008994100

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ingwerstücken, in Sirup gekocht, anschließend getrocknet. Zusatz von Alkohol: nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der Kombinierten Nomenklatur genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Ingwer.

DEBTI44909/22-12008994100

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ingwerstücken, in Sirup gekocht, anschließend in Zuckersirup eingelegt. Zusatz von Alkohol: nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der Kombinierten Nomenklatur genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Ingwer.

DEBTI2356/22-12008994100

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ingwer, in verschiedenen Schnittgrößen (z. B. Stäbchen oder Würfel), in Sirup; Verwendung: zur Weiterverarbeitung in der Lebensmittelindustrie.  Zusatz von Alkohol: nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 : mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der Kombinierten Nomenklatur genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Ingwer.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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