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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI35679/20-12008999190

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Lotuswurzelscheiben, gekocht, eingelegt, abgefüllt in 800 g-Beuteln. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Abs 2 Kap 20 (gemäß Angabe): weniger als 9 GHT. Stärkegehalt (gemäß Angabe): 5 GHT oder mehr. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, andere.

DEBTI25627/20-12008999190

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Süßkartoffeln (gekocht),  tiefgefroren, in vakuumierten Kunststoffolienbeuteln für den Einzelverkauf aufgemacht; Nettogewicht: 500 g. Zur vZTA DE 26144/16-1 vorgelegte Angabe zum Zuckergehalt: 4,4 GHT. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs. 2 Kap 20 (gemäß Angabe): weniger als 9 GHT. Ein Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr kann für die in Rede stehende Ware als zutreffend unterstellt werden. Ein dem Gefrieren vorangehendes Kochen/Dämpfen führt im Falle von stärkehaltigen Knollen der Position 0714 zum Ausschluss aus dem Kapitel 7. Auch eine Einreihung in die KN-Position 2004 ist ausgeschlossen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der KN inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, andere.

DEBTI26501/20-12008999190

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Cassava (gekocht), in Stücken, geschält, tiefgefroren, in vakuumierten Kunststoffolienbeuteln für den Einzelverkauf aufgemacht; Nettogewicht: 500 g; Nährwertinformation pro 100 g (auszugsweise): Kohlenhydrate 37,5 g, davon Zucker 5 g. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs. 2 Kap 20 (gemäß Nährwertinformation): weniger als 9 GHT. Stärkegehalt (gemäß Nährwertinformation): 5 GHT oder mehr. Maniok (Cassava) zählt zu den stärkehaltigen Pflanzenteilen, die im gekochten und gefroren Zustand nicht von der Position 0714 der KN erfasst werden. Auch eine Einreihung in die KN-Position 2004 ist ausgeschlossen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der KN inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, andere.

DEBTI53382/18-12008999190

Maniok, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bio Maniok Chips Sea Salt, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Zutaten: Maniok (in Scheiben), Kokosöl, Meersalz. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beige, dünne, frittierte, zum Teil gebrochene Scheiben mit bräunlichem Rand, aufgemacht in einer 30 g-Original-Kunststofffolientüte. Geschmack. knusprig, fettig, leicht salzig. Aufdruck (auszusgsweise): Nährwertinformation pro 100 g: Kohlenhydrate: 59 g, davon Zucker: 4 g, Salz: 2,5 g. Alkohol (gem. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 2 Kap 20 (gemäß Angabe): weniger als 9 GHT Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten Stärkegehalt (gemäß Nährwertinformation): 5 GHT oder mehr. Maniok zählt zu den stärkehaltigen Pflanzenteilen, die un zubereiteter Form nicht von der Position 0714 der KN erfasst werden. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der KN inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, Yamswurzseln, Süßkartoffeln und ähnliche Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, andere.

DE17716/17-12008999190

Maniok, gekocht, tiefgefroren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pao Brasil; Maniokwurzelstücke (in Stücken, vorgekocht, gefroren). Zutaten: Maniok, Salz. Aufmachung: Vier 2,5 kg Beutel in einem 10 kg Karton. Nährwertinformation pro 100 g (auszugsweise): Kohlenhydrate: 37,5 g, davon Zucker: 0 g, Salz: 0,14 g. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines Fotos veranschaulicht. Danach liegen geschälte Maniokstücke (Cassava) vor. Zum Verzehr sollen die gefrorenen Maniokstücke in 140 Grad heißem Öl frittiert werden. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs. 2 Kap 20 (gemäß Nährwertinformation): weniger als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten Stärkegehalt (gemäß Nährwertinformation): 5 GHT oder mehr. Maniok zählt zu den stärkehaltigen Pflanzenteilen, die im gekochten und gefroren Zustand nicht von der Position 0714 der KN erfasst werden. Auch eine Einreihung in die Position 2004 ist ausgeschlossen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der KN inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, Yamswurzseln, Süßkartoffeln und ähnliche Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, andere.

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