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1 Ergebnisse für "2009311919"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200931191980anderer6%
DEBTI26981/25-12009311999

Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Yuzudirektsaft; Aufmachung: 720 mL-Flaschen. Alkohol: weniger als 0,5 GHT; Brixwert: weniger als 13,7; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend angenommen werden. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, anderer als Zitronensaft, nicht in Pulverform.

DEBTI23464/25-12009311999

Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Yuzudirektsaft, gefroren; Aufmachung: in 20 kg-Kanistern. Alkohol: weniger als 0,5 GHT. Brixwert, refraktometrisch: weniger als 13,7. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend angenommen werden. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, anderer als Zitronensaft, nicht in Pulverform.

DEBTI23465/25-12009311999

Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Yuzudirektsaft, gefroren; Aufmachung: 1 l-Beutel. Alkohol: weniger als 0,5 GHT. Brixwert, refraktometrisch: weniger als 13,7. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend angenommen werden. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, anderer als Zitronensaft, nicht in Pulverform.

DEBTI23462/24-12009311999

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Limettensaft,  ohne Zusätze, geforen, in Aufmachung für den Einzelverkauf (100g-Folienbeutel, Karton mit 40 Beuteln). Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten. Brixwert, refraktometrisch: weniger als 13,7. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) dritter Anstrich zu Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Abs 2 Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellgelbe, gefrorene Fruchtmasse, nach dem Auftauen: trübe mit zerkleinerten Fruchtfasern durchsetzte Flüssigkeit, fruchtig, sauer, einer Limette entsprechend schmeckend. Es liegt kein Fruchtpüree des Kapitels 8, sondern ein Fruchtsaft der Position 2009 der KN vor. Limettensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, anderer als Zitronensaft, nicht in Pulverform.

DEBTI49761/23-12009311999

Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Mandarinensaft, gefroren. Aufmachung: in 200 l-Fässern. Zugesetzter Alkohol i.S.d. Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: 13,7 oder weniger; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend angenommen werden. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, anderer als Zitronensaft, nicht in Pulverform.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI