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1 Ergebnisse für "2009391910"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200939191080in Pulverform6%
DEBTI47959/23-12009391910

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): sprühgetrocknetes Limettensaftpulver; Aufmachung 25 kg-Säcke. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 67; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-41297/20-1 vorgelegten Warenmusters: hellgelbes, feines, homogenes, in Wasser vollständig lösliches Pulver, säuerlich, citrisch, leicht herb, leicht süßlich schmeckend. Ein Zusatz von Zucker im Sinne der Position 1702 der KN führt nicht zum Ausschuss aus Position 2009 der KN. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in Pulverform.

DEBTI47107/23-12009391910

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): sprühgetrocknetes Limettensaftpulver; Aufmachung: 25 kg-Säcke. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 67; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-41301/20-1 vorgelegten Warenmusters: hellgelbes, feines, homogenes, in Wasser vollständig lösliches Pulver, säuerlich, citrisch, leicht herb, leicht süßlich schmeckend. Ein Zusatz von Zucker im Sinne der Position 1702 der KN führt nicht zum Ausschuss aus Position 2009 der KN: Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in Pulverform.

DEBTI47944/23-12009391910

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): sprühgetrocknetes Limettensaftpulver; Aufmachung: 25 kg-Säcke. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 67; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-41287/20-1 vorgelegten Warenmusters: hellgelbes, feines, homogenes, in Wasser vollständig lösliches Pulver, säuerlich, citrisch, leicht herb, leicht süßlich schmeckend. Ein Zusatz von Zucker im Sinne der Position 1702 der KN führt nicht zum Ausschuss aus Position 2009 der KN. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in Pulverform.

DEBTI4788/22-12009391910

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mandarinensaftpulver (Citrus reticulata blanco). Aufmachung: 25 kg-Beutel. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orangefarbenes, feines, hygroskopisches, in Wasser vollständig lösliches Pulver mit Mandarinenaroma, süß, sauer, fruchtig, citrisch schmeckend. Brixwert (abgeleitet aus der Warenbeschaffenheit): mehr als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann für die Ware als zutreffend unterstellt werden. Der Zusatz einer geringen Menge Mandarinenessenz führt nicht zum Ausschluss aus Position 2009 der KN. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in Pulverform.

DEBTI41287/20-12009391910

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sprühgetrocknetes Limettensaftpulver. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellgelbes, feines, homogenes, in Wasser vollständig lösliches Pulver, säuerlich, citrisch, leicht herb, leicht süßlich schmeckend. Brixwert (abgeleitet aus der Warenbeschaffenheit): mehr als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann für die Ware als zutreffend unterstellt werden. Ein Zusatz von Zucker im Sinne der Position 1702 der KN führt nicht zum Ausschuss aus Position 2009 der KN. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in Pulverform.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI