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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI49812/23-12009419970

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften.  Zugesetzter Alkohol i.S.d. Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: 11 bis 13,7; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

DEBTI41408/23-12009419970

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft; Aufmachung: in 200 l-Stahlfässern (gefroren) und als Bulkware. Zugesetzter Alkohol i.S.d. Anm 6 Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: 11 bis 13,7; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brix-Wert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16; zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

DEBTI5938/20-12009419970

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananasdirektsaft zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Alkohol: nicht enthalten; Brixwert: 16 oder weniger; Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: 13 GHT oder weniger; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

DEBTI14545/19-12009419970

Ananassaft Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Ananassaft zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Brixwert (gemäß Angabe): 13,7 oder weniger, aber mehr als 11. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: nicht enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie

DEBTI26286/17-12009419970

Ananassaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Fruchtsäften. Brixwert, refraktometrisch: 13,7 oder weniger. Aufmachung: in Fässern, gefroren oder aseptisch und gekühlt. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

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1 095 HS4

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