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2 Ergebnisse für "2009493091"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200949309110anderer6%
200949309180Ananassaft, nicht in Pulverform: -|mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, -|einem Wert von mehr als 30|EUR für 100|kg Eigengewicht, -|mit Zusatz von Zucker zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel-|oder|Getränkeindustrie6%
DEBTI49817/23-12009493091

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaftkonzentrat, zur Herstellung von Fruchtsäften und Fruchtnektaren. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, Ananassaft, nicht in Pulverform, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

DEBTI49808/23-12009493091

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaftkonzentrat, zur Herstellung von Fruchtsäften und Fruchtnektaren. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, Ananassaft, nicht in Pulverform, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

DEBTI49809/23-12009493091

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaftkonzentrat, zur Herstellung von Fruchtsäften und Fruchtnektaren. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, Ananassaft, nicht in Pulverform, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

DEBTI49810/23-12009493091

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaftkonzentrat, zur Herstellung von Fruchtsäften und Fruchtnektaren. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, Ananassaft, nicht in Pulverform, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

DEBTI49815/23-12009493091

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaftkonzentrat, zur Herstellung von Fruchtsäften und Fruchtnektaren. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, Ananassaft, nicht in Pulverform, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

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