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1 Ergebnisse für "2009499990"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200949999080anderer6%
DEBTI6648/26-12009419990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche mit Schraubverschluss). Brixwert, refraktometrisch: 13,7 oder weniger. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform.

DEBTI49354/23-12009299990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Grapefruitsaftkonzentrat (Citrus x paradisi Macfadyen), weiß, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Grapefruitsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform.

DEBTI49829/23-12009299990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Grapefruitsaftkonzentrat (Citrus x paradisi Macfadyen), pink, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Grapefruitsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform.

DEBTI46103/20-12009299990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Grapefruitsaftkonzentrat, pink. Alkohol: weniger als 0,5 GHT. Brixwert: mehr als 20, jedoch weniger als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform.

DEBTI46105/20-12009299990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Grapefruitsaftkonzentrat, pink. Alkohol: weniger als 0,5 GHT. Brixwert: mehr als 20, jedoch weniger als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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