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1 Ergebnisse für "2009611000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200961100080mit einem Wert von mehr als 18|€ für 100|kg Eigengewicht6%
DE15656/16-12009611000

Traubensaft, rot/weiß. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Traubensaftmischung aus roten und weißen Trauben, hergestellt durch Pressen von Trauben der Varietät Vitis vinifera L. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 16,5 (und weniger als 30); Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht. Untersuchungsergebnis des zur vZTA DE B/2561/05-1 vorgelegten Warenmusters: Hellrosafarbene, klare, leicht bewegliche Flüssigkeit; Geruch: nach Trauben; Geschmack: einem Traubensaft entsprechend. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von 30 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht.

DE15658/16-12009611000

Traubensaft, rot. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Traubensaft aus roten Trauben, hergestellt durch Pressen von Trauben der Varietät Vitis vinifera L. Brixwert, refraktometrisch: 16,5 bis 19,5; Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht. Untersuchungsergebnis des zur vZTA DE B/2560/05-1 vorgelegten Warenmusters: rotviolette, klare, leicht bewegliche Flüssigkeit; Geruch: nach Trauben; Geschmack: einem Traubensaft entsprechend. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von 30 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht.

DE5648/15-12009611000

Traubensaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Traubensaft, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Wert der Ware: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelrote, klare, leicht bewegliche Flüssigkeit, süß und fruchtig nach Traubensaft schmeckend. Brixwert, refraktometrisch bei 20 °C: weniger als 30 Vorhandener Alkoholgehalt: 0,5 %vol oder weniger. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von 30 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht.

DE18149/10-12009611000

Saft aus unreifen Weintrauben. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Saft aus unreifen Weintrauben, alkoholfrei, in Aufmachung für den Einzelverkauf (0,5 und 5 Liter). Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden weitere vertrauliche Angaben gemacht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Traubensaft (einschließlich Traubenmost), mit einem Brixwert von 30 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht.

DEB/2560/05-12009611000

Traubensaft, rot. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Traubensaft aus roten Trauben, hergestellt durch Pressen von Trauben der Varietät Vitis vinifera L. unter Beachtung der EU-Fruchtsaft-Richtlinie. Brixwert, refraktometrisch: 16,5 - 19,5; Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht. Untersuchungsergebnis: rotviolette, klare, leicht bewegliche Flüssigkeit; Geruch: nach Trauben; Geschmack: einem Traubensaft entsprechend. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von 30 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI