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1 Ergebnisse für "2009619090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200961909080anderer6%
DEBTI6648/26-12009419990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche mit Schraubverschluss). Brixwert, refraktometrisch: 13,7 oder weniger. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform.

DEBTI50/22-12009819990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Preiselbeer-Direktsaft in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Glasflasche). Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20): nicht enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), Saft aus Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea), mit einem Brixwert von 67 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, anderer.

DEBTI49007/19-12009719990

Apfelsaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Apfelsaft, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Gelb-braune, trübe, leicht bewegliche Flüssigkeit, süß, leicht säuerlich, einem Apfelsaft entsprechend schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten 330 ml-Glasflasche mit Schraubverschluss. Alkohol (gemäß Angaben): nicht enthalten Brixwert, refraktometrisch bei 20°C (abgleitet aus den Nährwertangaben): 13,7 oder weniger Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich i.V.m. ZAnm 2a) Abs 1 Kap 20: nicht enthalten. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Apfelsaft, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform.

DE25277/16-12009719990

Apfelsaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Apfelsaft klar, Bulkware. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich i.V.m. ZAnm 2a) Abs 1 kap 20: nicht enthalten. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Apfelsaft, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform.

DE15656/16-12009611000

Traubensaft, rot/weiß. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Traubensaftmischung aus roten und weißen Trauben, hergestellt durch Pressen von Trauben der Varietät Vitis vinifera L. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 16,5 (und weniger als 30); Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht. Untersuchungsergebnis des zur vZTA DE B/2561/05-1 vorgelegten Warenmusters: Hellrosafarbene, klare, leicht bewegliche Flüssigkeit; Geruch: nach Trauben; Geschmack: einem Traubensaft entsprechend. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von 30 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI