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1 Ergebnisse für "2009791910"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200979191080in Pulverform6%
DEB/1761/04-12009791910

Apfelsaftpulver. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Apfelsaftpulver, vakuumgetrocknet, Wert: mehr als 22 � für 100 kg Eigengewicht. Zutaten: Apfelsaft, Saccharose, Maltodextrin; zur genauen Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis: beige-braunes, feines Pulver mit Zuckerkristallen versetzt, in Wasser vollständig löslich. Geschmack: sehr süß, nach Apfel. Brixwert i. S. der ZAnm 2 b) zum Kap 20: mehr als 67. Apfelsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 22 � für 100 kg Eigengewicht, in Pulverform.

DEBTI48603/23-12009791990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Apfelsaftkonzentrat, zur Herstellung von Säften; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 67  Wert: mehr als 22 Euro für 100 kg Eigengewicht. Fruchtsäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Apfelsaft, mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 22 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform.

DEBTI47959/23-12009391910

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): sprühgetrocknetes Limettensaftpulver; Aufmachung 25 kg-Säcke. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 67; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-41297/20-1 vorgelegten Warenmusters: hellgelbes, feines, homogenes, in Wasser vollständig lösliches Pulver, säuerlich, citrisch, leicht herb, leicht süßlich schmeckend. Ein Zusatz von Zucker im Sinne der Position 1702 der KN führt nicht zum Ausschuss aus Position 2009 der KN. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in Pulverform.

DEBTI47107/23-12009391910

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): sprühgetrocknetes Limettensaftpulver; Aufmachung: 25 kg-Säcke. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 67; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-41301/20-1 vorgelegten Warenmusters: hellgelbes, feines, homogenes, in Wasser vollständig lösliches Pulver, säuerlich, citrisch, leicht herb, leicht süßlich schmeckend. Ein Zusatz von Zucker im Sinne der Position 1702 der KN führt nicht zum Ausschuss aus Position 2009 der KN: Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in Pulverform.

DEBTI47944/23-12009391910

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): sprühgetrocknetes Limettensaftpulver; Aufmachung: 25 kg-Säcke. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 67; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-41287/20-1 vorgelegten Warenmusters: hellgelbes, feines, homogenes, in Wasser vollständig lösliches Pulver, säuerlich, citrisch, leicht herb, leicht süßlich schmeckend. Ein Zusatz von Zucker im Sinne der Position 1702 der KN führt nicht zum Ausschuss aus Position 2009 der KN. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in Pulverform.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI