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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE11386/11-12009803898

Heidelbeersirup. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtsirup Heidelbeere, Zutaten: Zuckersirup und Heidelbeersaftkonzentrat, Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden weitere vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Probenglas, darin eine dunkelviolette, nichtdurchscheinende, viskose Flüssigkeit, süß, leicht säuerlich und etwas adstringierend nach Heidelbeere schmeckend. Nach Verdünnung auf Trinkstärke: deutlich fruchtig, Heidelbeere deutlich erkennbar. Brixwert, gemäß Angabe: mehr als 67. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von mehr als 67, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, anderer, nicht aus tropischen Früchten, nicht in Pulverform, anderer.

DE11387/11-12009803898

Cranberrysirup. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtsirup Cranberry, Zutaten: Zuckersirup und Cranberrysaftkonzentrat, Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden weitere vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Probenglas, darin eine dunkelrote, klare, viskose Flüssigkeit, süß, sauer, nach Cranberry schmeckend. Nach Verdünnung auf Trinkstärke: deutlich fruchtig, Cranberry deutlich erkennbar. Brixwert, gemäß Angabe: mehr als 67. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von mehr als 67, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, anderer, nicht aus tropischen Früchten, nicht in Pulverform, anderer.

DE21229/10-12009803898

Rote-Bete-Saftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Rote-Bete-Saftkonzentrat; Brixwert: mehr als 67; Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis der vorgelegten Warenprobe: Dunkelrote, nicht durchscheinende, viskose Flüssigkeit, nach Verdünnung auf Trinkstärke süß, einem Rote-Bete-Saft entsprechend schmeckend. Gemüsesaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 67, kein Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, anderer, nicht in Pulverform, Rote-Bete-Saft.

DEB/270/08-12009803898

Cranberrysaft mit Zuckerzusatz. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Zutaten: Zucker, Wasser, Cranberrysaft-Konzentrat. Zur genauen Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Wert der Ware: mehr als 30 � für 100 kg Eigengewicht. Aufmachung: In einer ettiketierten, transparenten, flachen, ovalen Glasflasche mit Henkel aufgemacht. Aufdruck (auszugsweise): "Original Cranberry-Sirup aus Kanada, Füllmenge 250 ml". Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrote, klare, sirupöse Flüssigkeit, fruchtig riechend und sauer, süß und fruchtig schmeckend. Brixwert gem. VO (EWG) Nr. 558/93: mehr als 67. Die Rückverdünnung mit Wasser ist nicht in einem Maße erfolgt, die zum Ausschluss aus der Pos 2009 der KN führt. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, mit einem Brixwert von mehr als 67, kein Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 � für 100 kg Eigengewicht, nicht aus tropischen Früchten, nicht in Pulverform, anderer als Aprikosensaft/Marillensaft.

DEB/1097/07-12009803898

Moosbeerensaft mit Zuckerzusatz. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Zutaten: Zucker, Moosbeerensaftkonzentrat (Vaccinium oxycoccus), Wasser, zur genauen Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Wert der Ware: mehr als 30 � für 100 kg Eigengewicht. Verwendungszweck: zur verdünnten Anwendung. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrote, klare, sirupöse Flüssigkeit, fruchtig riechend und vorherrschend sauer und fruchtig schmeckend. Brixwert gem. VO (EWG) Nr. 558/93: mehr als 67. Die Rückverdünnung mit Wasser ist nicht in einem Maße erfolgt, die zum Ausschluss aus der Pos 2009 der KN führt. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, mit einem Brixwert von mehr als 67, kein Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 � für 100 kg Eigengewicht, nicht aus tropischen Früchten, nicht aus Datteln, nicht in Pulverform, anderer als Aprikosensaft/Marillensaft (hier: Moosbeerensaft).

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1 095 HS4

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