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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE13086/11-12009807390

Tamarindensaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tamarinden-Konzentrat. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Herstellung: rohe Tamarinden werden gekocht und filtriert. Der Saft wird anschließend in einem mehrstufigen Prozess aufkonzentriert. Brixwert: 65, pH-Wert: 1,8 - 2,2. Aufmachung: in Kanistern zu 55 kg netto. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Dunkelbraune, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende, stark viskose Flüssigkeit, nach Verdünnung auf Trinkstärke sauer, leicht süß und fruchtig schmeckend. Zugesetzter Zucker gemäß ZAnm 5 a) zu Kap 20: enthalten. Tamarinden sind in der ZAnm 7 zu Kap 20 genannt. Tamarindensaft gehört damit grundsätzlich zur Position 2009 der KN. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, kein Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, nicht in Pulverform.

DE23203/10-12009807390

Passionsfruchtsaftkonzentrat, gefroren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Passionsfruchtsaftkonzentrat. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Braune, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende, viskose Flüssigkeit, nach Verdünnung auf 13,5 °Brix einem trüben Passionsfruchtsaft entsprechend. Zugesetzter Zucker gemäß ZAnm 5 a) zu Kap 20: enthalten. Passionsfruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, kein Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, nicht in Pulverform, anderer.

DE19680/10-12009807390

Passionsfruchtsaftkonzentrat, gefroren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Passionsfruchtsaftkonzentrat, klar, gefroren. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zugesetzter Zucker gemäß ZAnm 5 a) zu Kap 20 (Berechnung aus Angaben): enthalten. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, kein Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, nicht in Pulverform.

DE19690/10-12009807390

Passionsfruchtsaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis der zur vZTA DE B/839/02-1 vorgelegten Warenprobe: dunkelgelbe, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende Flüssigkeit; Geschmack nach Passionsfrucht, natursüß; Geruch: deutlich wahrnehmbar, arteigen. Der Gehalt an Fruchtfleisch liegt noch in der Größenordnung, die bei einem Passionsfruchtsaft als Fruchttrübe toleriert werden kann. Brixwert, refraktometrisch: 13,8; Zuckergehalt (ZAnm 2a zum Kapitel 20): 13,1 GHT; zugesetzter Zucker (ZAnm 5a zum Kapitel 20): 0,1 GHT. Saft aus tropischen Früchten (Passionsfruchtsaft), nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, nicht in Pulverform.

DEB/2568/05-12009807390

Mangosaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mangosaftkonzentrat, blank, aufkonzentriert durch schonende thermische Behandlung im Vakuum, ohne Zusätze, unter Beachtung der EU-Fruchtsaft-Richtlinie. Brixwert, refraktometrisch: 64,5-65,5; Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht; Verwendung: zur Herstellung von Fruchtsäften. Untersuchungsergebnis: Gelbbraune, klare, viskose Flüssigkeit; Geruch: schwach fruchtig; Geschmack nach Verdünnung auf Trinkstärke: einem Mangosaft entsprechend. Gehalt an zugesetztem Zucker i.S. der ZAnm 5a) zu Kap 20: weniger als 50 GHT. Mangosaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, nicht in Pulverform.

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