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2 Ergebnisse für "2009893891"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200989389110anderer6%
200989389180in Pulverform6%
DEBTI11572/25-12009893891

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): getrockneter Wolfbeerenextrakt (Gojibeerenextrakt), hergestellt durch wässrige Extraktion; Zusatz von 30 - 40 % Maltodextrin (DE-Wert: 15 bis < 20). Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: braunbeiges, feines, homogenes, vollständig in Wasser lösliches Pulver mit einem süßen, leicht fruchtigen, leicht bitteren Geschmack. Brixwert (abgeleitet aus den Angaben): mehr als 67 GHT. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend angenommen werden. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

DEBTI46650/24-12009893891

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kokosnusswasser, unter Zusatz von Zuckern sprühgetrocknet. Beschaffenheit des zu DEBTI-25697/21-1 vorgelegten Warenmusters: weißes, kristallines, homogenes Pulver, süß, arttypisch nach Kokosnuss schmeckend. Nach Verdünnung mit Wasser (ca. 1 g auf 80 ml) löst sich das Pulver vollständig. Es entsteht eine leicht trübe Lösung, arttypisch nach Kokosnusswasser schmeckend. Brixwert: mehr als 67. Wert der Ware:  mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

DEBTI52910/20-12009893891

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acerolafruchtsaftkonzentratpulver mit Zusatz von Gummi Arabicum. Brixwert (abgeleitet aus den Angaben): mehr als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann für die Ware als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellbraunes, feines, homogenes, stark hygroskopisches, gut in Wasser lösliches Pulver, sauer, fruchtig schmeckend. Der Zusatz einer geringen Menge von Gummi Arabicum führt nicht zum Ausschluss aus Position 2009 der KN. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

DEBTI1703/21-12009893891

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acaibeerensaftpulver als Teil eines Geschenksets, bestehend aus einzeln in Beuteln abgepackten Portionen von Acaibeerensaftpulver, Haferflocken, Kokosnussraspeln, Gojibeeren und Chiasamen in einem Jutesäckchen. Das Säckchen ist mit einem Band verschlossen, an dem ein Kokosnussholzlöffel hängt. Wert des Acaibeerensaftpulvers: mehr als 30 Euro / 100 kg. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Acaibeerensaftpulver): bordeauxrotes, feines, in Wasser vollständig lösliches Pulver. Geschmack: süß, sauer, leicht fruchtig. Aufmachung: verschweißter Aluminiumbeutel. Aufschrift: "ACAI; Mischung / Mélange d'acai, 24 g". Jod-Stärke-Reaktion: negativ. Die Warenzusammenstellung aus verschiedenen Lebensmitteln und Holzlöffel dient weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellt sich somit nicht als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b) dar. Die Waren sind daher getrennt voneinander einzureihen. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8936 genannt, anderer, in Pulverform.

DEBTI25697/21-12009893891

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kokosnusswasser, unter Zusatz von Zuckern sprühgetrocknet Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, kristallines, homogenes Pulver, süß, arttypisch nach Kokosnuss schmeckend. Nach Verdünnung mit Wasser (ca. 1 g auf 80 ml) löst sich das Pulver vollständig. Es entsteht eine leicht trübe Lösung, arttypisch nach Kokosnusswasser schmeckend. Brixwert (abgeleitet aus der Warenbeschaffenheit): mehr als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann für die Ware als zutreffend unterstellt werden. Ein Zusatz von Zucker im Sinne der Position 1702 der KN führt nicht zum Ausschuss aus Position 2009 der KN. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI