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1 Ergebnisse für "2009893899"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200989389980anderer6%
DEBTI21049/26-12009893899

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Granatapfelsaftkonzentrat aus 100 % Granatapfel in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Original-Glasflasche mit Schraubverschluss). Alkohol: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelbraune, trübe, viskose Flüssigkeit, süß, sauer, bitter, nach Granatapfel schmeckend. Brixwert (refraktometrisch, 20 °C): mehr als 67 Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, nicht in Pulverform.

DEBTI17099/20-12009893899

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananensaftkonzentrat; Aufmachung: Fassware; Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Alkohol: nicht enthalten; Brix-Wert: mehr als 67. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, nicht in Pulverform.

DE12305/17-12009893899

Bananensaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananensaftkonzentrat, aseptisch. Aufmachung: Fassware. Brixwert, refraktometrisch: 70 ° Brix (+/- 1 ° Brix). Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Verwendung: zur Herstellung von Fruchtsäften. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, nicht in Pulverform.

DE5181/17-12009893899

Pflaumensaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pflaumensaftkonzentrat. Brixwert, refraktometrisch: 69 - 71. Herstellung: getrocknete Pflaumen werden mit Wasser extrahiert. Der Saft wird anschließend konzentriert. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Verwendung: zur Herstellung von Fruchtsäften. Nach Rückverdünnung auf einen Brixwert von 11,2 erhält man einen rotbraunen, trüben Fruchtsaft. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, nicht in Pulverform.

DE5868/17-12009893899

Karottensaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Karottensaftkonzentrat. Brixwert, refraktometrisch: 70 ° Brix (+/- 2 ° Brix). Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Verwendung: zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, nicht in Pulverform.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI