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1 Ergebnisse für "2009896990"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200989699080anderer6%
DE12119/17-12009896990

Birnensaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Birnensaft. Zutaten: Birnensaft NFC trüb, 1 % Birnenpüree, Antioxidationsmittel Ascorbinsäure. Gehalt an Kohlenhydraten: 9,4 g/100 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Original-Kunststoffflasche, darin eine gelbe, leicht trübe Flüssigkeit, süß, leicht säuerlich und fruchtig nach Birne schmeckend. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kapitel 20: nicht enthalten. Anderer Fruchtsaft (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, Birnensaft, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform

DEBTI10602/23-12009899690

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sauerkirschsaft in 500 ml-Glasflaschen. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 5 a) 3. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Kap 20: nicht enthalten. Saft aus Früchten, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, anderer, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, Kirschsaft, anderer.

DEBTI62403/19-12009891990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Birnensaftkonzentrat, zur Herstellung von Säften. Brixwert: mehr als 67 Wert: mehr als 22 Euro für 100 kg Eigengewicht. Fruchtsäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 10 bis 2009 81 des HS genannt, mit einem Brixwert von mehr als 67, Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 22 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere.

DEBTI59249/19-12009899690

Sauerkirschsaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sauerkirschsaft. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 5 a) 3. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Kap 20: nicht enthalten. Fruchtsäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, anderer, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, Kirschsaft, nicht in Pulverform

DE13975/16-12009891990

Birnensaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Birnensaftkonzentrat. Brixwert, refraktometrisch: 70-72; Wert: mehr als 22 Euro für 100 kg Eigengewicht; Verwendung: zur Herstellung von Fruchtsäften; Aufmachung: in Fässern oder Tanklastern. Saft aus anderen Früchten, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, mit einem Brixwert von mehr als 67, Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 22 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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