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1 Ergebnisse für "2009897390"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200989739080anderer6%
DE10715/12-12009897390

Passionsfruchtsaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Passionsfruchtsaft. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis der zur vZTA DE 19690/10-1 vorgelegten Warenprobe: dunkelgelbe, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende Flüssigkeit; Geschmack nach Passionsfrucht, natursüß; Geruch: deutlich wahrnehmbar, arteigen. Der Gehalt an Fruchtfleisch liegt noch in der Größenordnung, die bei einem Passionsfruchtsaft als Fruchttrübe toleriert werden kann. Brixwert, refraktometrisch: 13,8; Zuckergehalt (ZAnm 2a zum Kapitel 20): 13,1 GHT; zugesetzter Zucker (ZAnm 5a zum Kapitel 20): 0,1 GHT. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, anderer als in Pulverform.

DE10716/12-12009897390

Passionsfruchtsaftkonzentrat, gefroren. Antragsangaben (vgl. auch vZTA DE 19680/10-1 - als zutreffend unterstellt): Passionsfruchtsaftkonzentrat, klar, gefroren. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zugesetzter Zucker gemäß ZAnm 5 a) zu Kap 20 (Berechnung aus Angaben): enthalten. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, anderer als in Pulverform.

DE10717/12-12009897390

Passionsfruchtsaftkonzentrat, gefroren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Passionsfruchtsaftkonzentrat. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des zur vZTA DE 23203/10-1 vorgelegten Warenmusters: Braune, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende, viskose Flüssigkeit, nach Verdünnung auf 13,5 °Brix einem trüben Passionsfruchtsaft entsprechend. Zugesetzter Zucker gemäß ZAnm 5 a) zu Kap 20: enthalten. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, anderer als in Pulverform.

DE24104/11-12009897390

Mangosaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): konzentrierter Mangosaft, klar. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Probe: Braune, klare, viskose Flüssigkeit, sehr süß, säuerlich und fruchtig schmeckend. Zugestzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, nicht in Pulverform.

DEBTI48270/23-12009897930

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acerolasaftkonzentrat, gefroren. Aufmachung: 200 l-Stahlfässer (Lagertemperatur - 18°C  bis - 10 °C) Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8973 genannt, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI