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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI49760/23-12009897399

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Litschisaftkonzentrat. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, kein Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, kein Passionsfruchtsaft, nicht in Pulverform.

DEBTI10453/22-12009897399

Antragsangaben: Guavenfruchtsaftkonzentrat zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Aufmachung: 200-l-Stahlfässer. Zugesetzter Alkohol im Sinne der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten. Brixwert: mehr als 13,7, jedoch nicht mehr als 67. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Bei der aufgetauten Ware handelt es sich um eine rotbraune, klare, viskose Flüssigkeit. Geschmack: sehr sauer, fruchtig. Fruchtsaft nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer als in den Unterpositionen 2009 8911 bis 2009 8969 der KN genannt, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, anderer, nicht in Pulverform.

DEBTI5885/20-12009897399

Litschisaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Litschisaftkonzentrat zur Herstellung von Fruchtsäften; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Brixwert (gemäß Angaben): mehr als 13,7, jedoch nicht mehr als 67. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, anderer, nicht in Pulverform.

DEBTI2794/18-12009897399

Carambola- (Sternfrucht-) Saftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Carambolasaftkonzentrat mit 65 °Brix, tiefgefroren, in Behältnissen mit einem Inhalt von 10 kg oder mehr. Herstellung: Das Fruchtpüree wird gepresst und der Saft nach Enzymzusatz filtriert und durch Verdampfung aufkonzentriert. Verwendung: für die Herstellung von Fruchtsaftgetränken. Brixwert, unkorrigiert: 63,3; Brixwert, korrigiert: 65,0. Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des zur vZTA DE 5938/12-1 vorgelegten Warenmusters: orangebraune, nicht durchscheinende, viskose Flüssigkeit mit sehr fein homogenisiertem Fruchtmark als Bodensatz, sehr sauer und fruchtig schmeckend. Nach Verdünnung auf Trinkstärke: einem Fruchtsaft entsprechend. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2a) 2. Anstrich zu Kap 20: 60,1 GHT Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8969 genannt, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, andere, nicht in Pulverform.

DE14730/16-12009897399

Mangosaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mangosaftkonzentrat, klar, mit einem Brixwert von 64,5 bis 65,5. Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des zur vZTA DE 24104/11-1 vorgelegten Warenmusters: braune, klare, viskose Flüssigkeit, sehr süß, säuerlich und fruchtig schmeckend. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20): enthalten. Saft aus anderen Früchten (Mangosaft), nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, anderer, nicht in Pulverform.

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