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1 Ergebnisse für "2009897930"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200989793080gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat: -|mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, -|in unmittelbaren Umschließungen mit einem|Inhalt von 50Litern oder mehr6%
DEBTI48270/23-12009897930

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acerolasaftkonzentrat, gefroren. Aufmachung: 200 l-Stahlfässer (Lagertemperatur - 18°C  bis - 10 °C) Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8973 genannt, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.

DEBTI48528/23-12009897930

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acerolasaftkonzentrat, gefroren. Aufmachung: 200 l-Stahlfässer (Lagertemperatur - 18°C bis - 10°C) Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten.  Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8973 genannt, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.

DEBTI14578/19-12009897930

Acerolasaftkonzentrat Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Gefrorenes Acerolasaftkonzentrat zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Wert der Ware mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Brixwert (gemäß Angabe): mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer als Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.

DEBTI14579/19-12009897930

Acerolasaftkonzentrat Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Gefrorenes, klares Acerolasaftkonzentrat zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Wert der Ware mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Brixwert (gemäß Angabe): mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer als Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.

DE10921/16-12009897930

Acerolasaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acerolasaftkonzentrat mit einem Brixwert von 65 (maximal 67), hergestellt durch schonendes Konzentrieren des Safts. Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20): enthalten. Saft aus anderen Früchten (Acerolasaft), nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat: - mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50Litern oder mehr

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