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1 Ergebnisse für "2009898890"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200989889080anderer6%
DEBTI21049/26-12009893899

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Granatapfelsaftkonzentrat aus 100 % Granatapfel in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Original-Glasflasche mit Schraubverschluss). Alkohol: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelbraune, trübe, viskose Flüssigkeit, süß, sauer, bitter, nach Granatapfel schmeckend. Brixwert (refraktometrisch, 20 °C): mehr als 67 Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, nicht in Pulverform.

DEBTI11572/25-12009893891

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): getrockneter Wolfbeerenextrakt (Gojibeerenextrakt), hergestellt durch wässrige Extraktion; Zusatz von 30 - 40 % Maltodextrin (DE-Wert: 15 bis < 20). Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: braunbeiges, feines, homogenes, vollständig in Wasser lösliches Pulver mit einem süßen, leicht fruchtigen, leicht bitteren Geschmack. Brixwert (abgeleitet aus den Angaben): mehr als 67 GHT. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend angenommen werden. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

DEBTI46650/24-12009893891

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kokosnusswasser, unter Zusatz von Zuckern sprühgetrocknet. Beschaffenheit des zu DEBTI-25697/21-1 vorgelegten Warenmusters: weißes, kristallines, homogenes Pulver, süß, arttypisch nach Kokosnuss schmeckend. Nach Verdünnung mit Wasser (ca. 1 g auf 80 ml) löst sich das Pulver vollständig. Es entsteht eine leicht trübe Lösung, arttypisch nach Kokosnusswasser schmeckend. Brixwert: mehr als 67. Wert der Ware:  mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

DEBTI10602/23-12009899690

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sauerkirschsaft in 500 ml-Glasflaschen. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 5 a) 3. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Kap 20: nicht enthalten. Saft aus Früchten, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, anderer, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, Kirschsaft, anderer.

DEBTI10602/23-22009897190

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sauerkirschsaft in 500 ml-Glasflaschen. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 5 a) 3. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Saft aus Früchten, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, Kirschsaft, anderer

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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