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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI49804/23-22009899729

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Passionsfruchtsaft zur Herstellung von Fruchtsäften und Nektaren; Handelseinheit: 200 l-Fässern (gehandelt bei max - 10 °C). Alkohol i.S.d. ZAnm 6 Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: 13,7 oder weniger; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20 i.V. m.d. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orangefarbene, trübe, leicht bewegliche Flüssigkeit mit sehr feinen, feinst verteilten Fruchtfasern. Geschmack: sehr sauer, fruchtig, nach Passionsfrucht (Maracuja). Die Ware entspricht in ihrer Beschaffenheit einem Fruchtsaft mit Fruchtfleischanteil. Der Anteil an Fruchtfleisch führt daher nicht zum Ausschluss aus der Position 2009 der KN. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer als Birnensaft, anderer, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, Passionsfruchtsaft und Passionsfruchtsaftkonzentrat, auch gefroren, mit einem Brixwert von 10 oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,7, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr und ohne zugesetzten Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie, nicht in Pulverform.

DEBTI49807/23-22009899729

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Passionsfruchtsaft zur Herstellung von Fruchtsäften und Nektaren; Handelseinheit: 200 l-Fässer (gehandelt bei max - 10 °C). Alkohol i.S.d. ZAnm 6 Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: 13,7 oder weniger; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20 i.V. m.d. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orangefarbene, trübe, leicht bewegliche Flüssigkeit mit sehr feinen, feinst verteilten Fruchtfasern. Geschmack: sehr sauer, fruchtig, nach Passionsfrucht (Maracuja). Die Ware entspricht in ihrer Beschaffenheit einem Fruchtsaft mit Fruchtfleischanteil. Der Anteil an Fruchtfleisch führt daher nicht zum Ausschluss aus der Position 2009 der KN. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer als Birnensaft, anderer, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, Passionsfruchtsaft und Passionsfruchtsaftkonzentrat, auch gefroren, mit einem Brixwert von 10 oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,7, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr und ohne zugesetzten Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie, nicht in Pulverform.

DEBTI5928/20-22009899729

Passionsfruchtsaft Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Passionsfruchtsaft, zur Herstellung von Fruchtsäften; Aufmachung: in 200 l-Fässern; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten; Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): 13 GHT oder weniger; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20: nicht enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer als Birnensaft, anderer, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, Passionsfruchtsaft und Passionfruchtsaftkonzentrat, auch gefroren, mit einem Brixwert von 10 oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,7, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr und ohne zugesetzten Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie, nicht in Pulverform.

DE14726/16-22009899729

Passionsfruchtsaft Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Passionsfruchtsaft, nicht konzentriert, mit einem Brixwert von 13 bis maximal 13,7, gefroren. Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Aufmachung: in Fässern mit einem Nettogewicht von 200 kg. Verwendung: zur Herstellung von Fruchtsäften. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20): nicht enthalten. Saft aus anderen Früchten (Passionsfruchtsaft), nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, aus tropischen Früchten, Passionsfruchtsaft, mit einem Brixwert von 10 oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,7, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr und ohne zugesetzten Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie, nicht in Pulverform.

DEBTI11471/25-12009897999

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Gojisaftkonzentrat, mit einem Brixwert von 36. Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Verpackung: in Fässern. Alkohol: nicht enthalten. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20): enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rotbraune, opake, homogene, leicht viskose Flüssigkeit mit sehr fein verteilter Pulpe, süß, säuerlich und aromatisch-fruchtig schmeckend. Nach Verdünnung auf 11 °Brix einem Fruchtsaft mit fein verteilter Pulpe entsprechend. Saft aus anderen Früchten (Gojisaft), nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer als Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, anderer, nicht in Pulverform.

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