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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI5342/24-320099029

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung von Frucht- und Gemüsekonzentraten, in Aufmachung für den Einzelverkauf (100 ml-Flasche mit Schraubverschluss in einer Faltschachtel mit Plastikmesslöffel). Verzehrempfehlung: 3 x 5 ml pro Tag mit einem Löffel einnehmen. Nährwerte pro Tagesdosis (15 ml): 0,8 g Vitamin A als Betacarotin (100 % NRV), Anthocyane 195 mg. Alkohol: nicht enthalten. Brixwert: mehr als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrote, nicht durchscheinende, viskose Flüssigkeit. Geschmack: fruchtig, süß, sauer, nach Verdünnung (ca. 1 : 5) einer Saftmischung entsprechend. Die im Rahmen des Herstellungsverfahrens angewandte Ultrafiltration verändert nicht den Charakter der Ware als Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von mehr als 67, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht.

DEB/53/06-120099029

Cranberrysaft mit Zusatz von Honig. Antragsangaben: Mischung aus Cranberrysaftkonzentrat mit Kirschsaftkonzentrat unter Zusatz von Akazien- und Manukahonig. Wert der Ware: mehr als 30 � für 100 kg Eigengewicht. Verwendung: Beigabe von Desserts, Eis, Süßspeisen oder Cocktails. Zur genauen Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis zur vorgelegten Warenprobe: dunkelrote, nicht durchscheinende, viskose Flüssigkeit; Geschmack: süß, sehr sauer, fruchtig; nach Verdünnung auf Trinkstärke: süß, sauer, fruchtig, nach Kirsche, abgefüllt in Flaschen mit einem Inhalt von 500 ml. Etikettaufdruck, auszugsweise: "Eine Flasche entspricht 1,5 l Cranberry-Muttersaft. Zubereitung: Genießen Sie das vitalisierende Elixier in Getränken, Süßspeisen, Cocktails...". Brixwert, refraktometrisch bei 20°C: 70,2. Mischung von Säften, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 67, keine Mischung aus Apfel- und Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 � für 100 kg Eigengewicht.

ATBTI2026000083-DEC2009909480

Andere Mischung aus Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT, in Form einer roten, schwach viskosen, trüben, fruchtig riechenden, nicht alkoholhaltigen Flüssigkeit.

DEBTI9917/26-120099059

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk aus Kokosnusssaft und Mangopüree in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Tetrapack). Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Brixwert: weniger als 67. Zusatz von Zucker i. S. der ZAnm 5 a) i. V. m. ZAnm 2 a) Kap 20: nicht enthalten. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, andere, keinen zugesetzten Zucker enthaltend.

DEBTI23427/25-12009905990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Frucht- und Gemüsesäften mit Zusatz von Ingwersaft, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche).  Alkohol: nicht enthalten. Brixwert: 13,7 oder weniger. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Der Zusatz von Ingwersaft in unvergorenen Gemüse-Fruchtsaftmischungen führt nicht zum Ausschluss aus Position 2009 der KN. Fruchtsäfte und Gemüsesäfte aus anderen Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, andere.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI