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1 Ergebnisse für "2009905900"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

200990590080andere6%
DEBTI23427/25-12009905990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Frucht- und Gemüsesäften mit Zusatz von Ingwersaft, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche).  Alkohol: nicht enthalten. Brixwert: 13,7 oder weniger. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Der Zusatz von Ingwersaft in unvergorenen Gemüse-Fruchtsaftmischungen führt nicht zum Ausschluss aus Position 2009 der KN. Fruchtsäfte und Gemüsesäfte aus anderen Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, andere.

DEBTI7221/25-12009905990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Frucht- und Gemüsesaft mit Zusatz von Fruchtpüree, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml).  Alkohol: nicht enthalten. Brixwert: 13,7 oder weniger. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Der Anteil an Fruchtpüree führt nicht zum Ausschluss aus der Position 2009 der KN. Fruchtsäfte und Gemüsesäfte aus anderen Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, andere.

DEBTI37764/23-12009905990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tomatendirektsaft mit Zusatz von Zitronensaft und Salz, in Aufmachung für den Einzelverkauf (0,5 l-Flaschen).  Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3.Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten; Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Mischung von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, keine Mischung aus Apfel- und Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, keine Mischung aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, keine Mischung von Zitrusfruchtsäften.

DEBTI35060/23-12009905990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Fruchtdirekt- und Gemüsesaft mit Zusatz von Fruchtpüree, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Glasflasche mit Schraubverschluss).  Alkohol: nicht enthalten; Brixwert: 13,7 oder weniger; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten; Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Fruchtsäfte und Gemüsesäfte aus anderen Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, andere.

DEBTI21943/22-12009905990

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mehrfruchtsaftmischung mit Zusatz von Fruchtmark. Brixwert: weniger als 13,7; Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 5 a) 3. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, anderer, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, anderer.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI