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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEB/82/08-12204211000

Wein, mit Kohlendioxid versetzt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Rosé-Wein mit zugesetzter Kohlensäure; Überdruck: weniger als 3 bar. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: rosarote, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, einem kohlensäurehaltigen Rosé-Wein entsprechend schmeckend, abgefüllt in einer bedruckten 0.2 l-Getränkedose mit Pull Off-Verschluss. Verpackungsaufdruck (auszugsweise): �Aerated semi sparkling wine; rosé; alc 13,0 %vol. Kohlensäureüberdruck (VO (EWG) 2676/90, Nr. 37a): mehr als 1 bar, jedoch weniger als 3 bar. Anderer Wein aus frischen Weintrauben, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, Wein in anderen Umschließungen als in Flaschen mit Schaumweinstopfen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C.

DEB/83/08-12204211000

Wein, mit Kohlendioxid versetzt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Rotwein mit zugesetzter Kohlensäure; Überdruck: weniger als 3 bar. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelrote, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, einem kohlensäurehaltigen Rotwein entsprechend schmeckend, abgefüllt in einer bedruckten 0.2 l-Getränkedose mit Pull Off-Verschluss. Verpackungsaufdruck (auszugsweise): �Aerated semi sparkling wine; cabernet shiraz merlot; alc 13,0 %vol. Kohlensäureüberdruck (VO (EWG) 2676/90, Nr. 37a): mehr als 1 bar, jedoch weniger als 3 bar. Anderer Wein aus frischen Weintrauben, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, Wein in anderen Umschließungen als in Flaschen mit Schaumweinstopfen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C.

DEBTI46181/25-122021000

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk aus Fruchtsäften mit Zusatz von Wasser und Gerstenmalz, in Aufmachung für den Einzelverkauf (750 ml-Flasche). Alkohol: nicht enthalten. Anteil an Fruchtsäften: weniger als 25 GHT. Zucker und Aromastoffe: enthalten. Eine Einreihung in die Position 2009 der KN kommt auf Grund der Zusammensetzung der Ware nicht in Betracht.  Es handelt sich um ein Erfrischungsgetränk im Sinne der Unterposition 2202 1000 der KN. Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.

ATBTI2025000551-DEC2202100000

Nicht alkoholhaltiges, rotbraunes, klares, kohlensäurehaltiges, unmittelbar trinkbares Getränk mit einem der Ware eigenen, aromatischen Geruch und Geschmack, aufgemacht in einer, mit bunt bedruckter Schleifbandetikett versehenen, Glasformflasche mit Kronenverschluss zu 250 ml.

DEBTI2124/26-12202100000

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erfrischungsgetränk mit Zusatz von Fruchtsaft, Vitaminen und Mineralstoffen, in Aufmachung für den Einzelverkauf (0,5 l-Flasche mit Schraubverschluss, als Multipack mit 6 Flaschen oder als Karton mit 4 Multipacks zu je 6 Flaschen). Alkohol: nicht enthalten. Zucker und Aromastoffe: enthalten. Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI