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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEB/655/08-222042983

Verkaufseinheit aus Weiß- und Rotwein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Verkaufseinheit aus einem 2 l-Schlauch mit Weißwein und einem 2 l-Schlauch mit Rotwein in einem gemeinsamen Karton. Der Karton weist zwei perforierte Stellen zum Befestigen der Zapfhähne der beiden Schläuche auf. Die Weinschläuche sollen nicht von dem Karton getrennt werden. Der Wert der Weine ist annähernd gleich. Der vorhandene Alkoholgehalt des Weißweins beträgt mehr als 13 %vol bis 15 %vol, der Alkoholgehalt des Rotweins 13 %vol oder weniger. Die Gesamttrockenmasse der Weine beträgt jeweils weniger als 90 g/l. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Der Karton weist eine wichtige Funktion bei der Verwendung der Ware auf. Die Trennung der Weinschläuche ist ohne Einschränkung der Verwendung nicht möglich. Die Verkaufseinheit ist daher als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware anzusehen. Da ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelt werden kann, ist die Ware nach AV 3c) der letzten der in Betracht kommenden Codenummern zuzuweisen. Sie ist somit als Weißwein in die Unterposition 2204 2983 der KN einzureihen. Wein aus frischen Weintrauben, kein Schaumwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 %vol bis 15 %vol, kein Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, Weißwein.

DEB/655/08-322042984

Verkaufseinheit aus Weiß- und Rotwein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Verkaufseinheit aus einem 2 l-Schlauch mit Weißwein und einem 2 l-Schlauch mit Rotwein in einem gemeinsamen Karton. Der Karton weist zwei perforierte Stellen zum Befestigen der Zapfhähne der beiden Schläuche auf. Die Weinschläuche sollen nicht von dem Karton getrennt werden. Der Wert der Weine ist annähernd gleich. Der vorhandene Alkoholgehalt des Weißweins beträgt 13 %vol oder weniger, der Alkoholgehalt des Rotweins mehr als 13 %vol bis 15 %vol. Die Gesamttrockenmasse der Weine beträgt jeweils weniger als 90 g/l. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Der Karton weist eine wichtige Funktion bei der Verwendung der Ware auf. Die Trennung der Weinschläuche ist ohne Einschränkung der Verwendung nicht möglich. Die Verkaufseinheit ist daher als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware anzusehen. Da ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelt werden kann, ist die Ware nach AV 3c) der letzten der in Betracht kommenden Codenummern zuzuweisen. Sie ist somit als anderer Wein (als Weißwein) in die Unterposition 2204 2984 der KN einzureihen. Wein aus frischen Weintrauben, kein Schaumwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 %vol bis 15 %vol, kein Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, anderer als Weißwein.

DEB/655/08-422042984

Verkaufseinheit aus Weiß- und Rotwein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Verkaufseinheit aus einem 2 l-Schlauch mit Weißwein und einem 2 l-Schlauch mit Rotwein in einem gemeinsamen Karton. Der Karton weist zwei perforierte Stellen zum Befestigen der Zapfhähne der beiden Schläuche auf. Die Weinschläuche sollen nicht von dem Karton getrennt werden. Der Wert der Weine ist annähernd gleich. Der vorhandene Alkoholgehalt der Weine beträgt mehr als 13 %vol bis 15 %vol, die Gesamttrockenmasse weniger als 130 g/l. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Der Karton weist eine wichtige Funktion bei der Verwendung der Ware auf. Die Trennung der Weinschläuche ist ohne Einschränkung der Verwendung nicht möglich. Die Verkaufseinheit ist daher als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware anzusehen. Da ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelt werden kann, ist die Ware nach AV 3c) der letzten der in Betracht kommenden Codenummern zuzuweisen. Sie ist somit als anderer Wein (als Weißwein) in die Unterposition 2204 2984 der KN einzureihen. Wein aus frischen Weintrauben, kein Schaumwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 %vol bis 15 %vol, kein Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, anderer als Weißwein.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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