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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE10627/12-12207200010

Ethylalkohol, vergällt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Gemisch aus fermentiertem Ethanol (60-69%) und Ottokraftstoff (31-40%). Das enthaltene Ethanol wird aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind, hergestellt. Bei der Ware handelt es sich um ein einfaches Gemisch aus Ethylalkohol und Benzin. Der Anteil an Benzin macht die Ware für den menschlichen Genuss untauglich, verhindert aber nicht ihren Einsatz für industrielle Zwecke. Für eine derartige Ware ist unter Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 a) die Position 2207 gegenüber der Position 3824 als Position mit der genaueren Warenbezeichnung anzusehen. Eine Einreihung in die Position 3824 ist daher auszuschließen. Die Ware ist somit nach ihrer Zusammensetzung als vergällter Ethylalkohol in die Unterposition 2207 2000 der KN einzureihen (vgl. VO (EU) Nr. 211/2012). Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt, hergestellt aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind.

DE8730/12-12207200010

Ethylalkohol, vergällt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Gemisch aus fermentiertem Ethanol (60-69%) und Methanol (31-40%). Das enthaltene Ethanol wird aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind, hergestellt. Bei der Ware handelt es sich um ein einfaches Gemisch aus Ethylalkohol und Methanol. Der Anteil an Methanol macht die Ware für den menschlichen Genuss untauglich, verhindert aber nicht ihren Einsatz für industrielle Zwecke. Für eine derartige Ware ist unter Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 a) die Position 2207 gegenüber der Position 3824 als Position mit der genaueren Warenbezeichnung anzusehen. Eine Einreihung in die Position 3824 ist daher auszuschließen. Die Ware ist somit nach ihrer Zusammensetzung als vergällter Ethylalkohol in die Unterposition 2207 2000 der KN einzureihen (vgl. VO (EU) Nr. 211/2012). Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt, hergestellt aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind.

DE15747/09-12207200010

Ethylalkohol, vergällt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bio-Ethanol, hergestellt aus Zuckerrohr; Alkoholgehalt: mindestens 90 %vol; vergällt durch Zusatz von 1 %mas einer Mischung aus 95-96 %mas Methylethylketon, 2,5-3 %mas Methylisopropylketon und 1,5-2 %mas Ethylisoamylketon. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt, hergestellt aus landwirtschaftlichen Rohstoffen, die im Anhang I des EG-Vertrags aufgeführt sind.

DEB/379/09-12207200010

Ethylalkohol, vergällt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Gemisch aus Ethylalkohol, einem weiteren organischen Lösungsmittel und Vergällungsmitteln; Verwendungszweck: Lösungsmittel, in Druckereien zum Reinigen von polygraphischen Maschinen. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die Ware verliert durch die zugesetzte Menge an organischem Lösungsmittel nicht den Charakter eines vergällten Ethylalkohols. Eine Einreihung als zusammengesetztes organisches Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in die Position 3814 kommt damit nicht in Betracht. Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt, hergestellt aus landwirtschaftlichen Rohstoffen, die im Anhang I des EWG-Vertrags aufgeführt sind.

DEB/392/09-12207200010

Ethylalkohol, vergällt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Gemisch aus Ethylalkohol, einem weiteren organischen Lösungsmittel und Vergällungsmitteln; Verwendungszweck: Lösungsmittel, in Druckereien zum Reinigen von polygraphischen Maschinen. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die Ware verliert durch die zugesetzte Menge an organischem Lösungsmittel nicht den Charakter eines vergällten Ethylalkohols. Eine Einreihung als zusammengesetztes organisches Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in die Position 3814 kommt damit nicht in Betracht. Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt, hergestellt aus landwirtschaftlichen Rohstoffen, die im Anhang I des EWG-Vertrags aufgeführt sind.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI